WEITERE VERLÄNGERUNG DER FRIST FÜR DIE NOTIFIZIERUNG DER NOMINIERTEN FÜR DEN ZUSTIMMUNGSENTGELTERHALT IM RAHMEN VON UNTERSTÜTZUNGSSCHREIBEN FÜR DIE STEINHOFF EUROPE AG ("SEAG") UND DIE STEINHOFF FINANCE HOLDING HOLDING GMBH ("SFH").
Die Steinhoff International Holdings N.V. (die "Gesellschaft") zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (der
"Konzern") bezieht sich auf die Ankündigungen vom 6. November 2018, 14. November 2018 und 16. November 2018 (die "Relevanten Ankündigungen") bzw. im Zusammenhang mit der Bestätigung der Ansprüche der Gläubiger auf Zustimmungsgebühren im Rahmen des/der jeweiligen Unterstützungsschreiben(s). Begriffe, die verwendet, aber nicht anders definiert werden, haben die gleiche Bedeutung wie in den relevanten Bekanntmachungen (auch wenn sie durch Querverweise aufgenommen werden).
Nach Rückmeldungen von einer Reihe von Gläubigern und/oder Finanzmaklern und Vermittlern,
die Gesellschaft hat sich dafür entschieden, die Frist für Originalparteien (oder einen Makler in ihrem Namen) zu verlängern.
Lucid Issuer Services Limited als Berechnungsstelle ("Lucid") über jeden Dritten zu informieren, der sie
sich als berechtigt erweisen wollen, ihre Einwilligungsgebühren ganz oder teilweise im Rahmen der
entsprechende Unterstützungsschreiben bis spätestens 17.00 Uhr (UK) am Mittwoch, den 19. Dezember 2018. Die Gläubiger (oder die zuständigen Makler) werden gebeten, diese Bestätigung durch Anmeldung auf der folgenden Website von Lucid www.lucid-is.com/steinhoffsupportletter2. vorzunehmen. Alle nachfolgenden Geschäfte sollten Lucid dann von dem benannten Dritten per E-Mail an steinhoff@lucid-is.com. mitgeteilt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Restrukturierung wird die Gesellschaft jede Zustimmung einholen.
Gebühren zahlbar an:
(i) die Einzelheiten eines Kandidaten, der Lucid im Zusammenhang mit der
vorgenannte Verifizierungsübung; oder
ii) in Abwesenheit eines Nominierten die ursprüngliche Vertragspartei gemäß dem/den entsprechenden Unterstützungsschreiben(en).
(wenn diese Partei ihre Ansprüche an Lucid gemäß dem
Anweisungen, die in der Mitteilung vom 6. November 2018 enthalten sind).
Wenn eine Ursprungspartei ihren Anspruch auf die Zustimmungsgebühren nicht erneut bestätigt hat, wird Lucid
und/oder es ist nicht möglich, den Endbegünstigten der Zustimmungsgebühren zu identifizieren, die Gesellschaft
(oder sein Nominierter) behält diese Ansprüche für Gläubiger für eine bestimmte Zeit nach Ablauf der Frist.
Abschluss bis zur Klärung der streitigen oder nicht bestätigten Forderung.
Aktionären und anderen Investoren der Gesellschaft wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen, wenn
Handel mit den Wertpapieren des Konzerns.
Stellenbosch, 7. Dezember 2018