Aktualisierung der Kreditgeber-Unterstützungsschreiben für die Steinhoff Europe AG ("SEAG") und die Steinhoff Finance Holding GmbH ("SFH")
Die Steinhoff International Holdings N.V. (die "Gesellschaft") zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (der "Konzern") verweist auf ihre Mitteilung vom 6. November 2018 (die "Mitteilung vom 6. November").
Die Ankündigung vom 6. November forderte, dass jede Originalpartei (wie in der Ankündigung vom 6. November definiert) Lucid Issuer Services Limited als Berechnungsstelle für die Zustimmungsgebühren (wie in der Ankündigung vom 6. November definiert) die Nennbeträge der SEAG- und/oder SFH-Schulden pro Finanzinstrument, die sich zum Zeitpunkt und zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Partei des/der betreffenden Unterstützungsschreibens(e) geworden sind (wie in der Ankündigung vom 6. November definiert), im wirtschaftlichen Eigentum der Originalpartei befanden, erneut bestätigt.
Im Anschluss an die Bekanntmachung vom 6. November wird jede Originalpartei, die ihre Schuldtitel, die Anspruch auf Zustimmungsgebühren hatten, ganz oder teilweise verkauft hat, aufgefordert, einen Dritten zu benennen, der ihrer Meinung nach nun berechtigt ist, ihren Anteil an Zustimmungsgebühren im Rahmen der entsprechenden Unterstützungsschreiben zu erhalten. Die Gläubiger werden gebeten, diese Bestätigung vor 17.00 Uhr (UK) am Freitag, den 16. November 2018, zu erstellen, indem sie sich auf der folgenden Website von Lucid www.lucid-is.com/steinhoffsupportletter2. anmelden. Alle nachfolgenden Geschäfte sollten der Lucid Issuer Services Limited als Berechnungsstelle durch den benannten Dritten per E-Mail an steinhoff@lucid-is.com. mitgeteilt werden.
Gläubiger, die seit dem Datum der Unterstützungsschreiben Rechte an Zustimmungsgebühren im Zusammenhang mit dem Kauf von SEAG- oder SFH-Schulden erworben haben, müssen sich in Bezug auf diese Schulden an die jeweilige Ursprungspartei wenden (gegebenenfalls über Ihre Handelskontrahent oder Ihren Makler), um von der Ursprungspartei als Empfänger für Zustimmungsgebühren in Bezug auf diese Schulden benannt zu werden.
Aktionären und anderen Investoren der Gesellschaft wird empfohlen, beim Handel mit den Wertpapieren der Gruppe Vorsicht walten zu lassen.
Stellenbosch, 14. November 2018
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator