" keine Sondertilgung in dem Fall möglich"
Das stimmt nicht. Nachzulesen im Vertragsdokument (www.lucid-is.com/STEINHOFF/), Anhang, S. 4:
"Voluntary Prepayment
Both 1st/2nd lien repayable anytime at par + accrued
1st lien to be called/paid down before 2nd lien in all circumstances
The Company will not have the ability to pay individual 1st/2nd lien creditors without paying pro rata the rest of holders in that class (e.g. the SFHG/SEAG/AIH intercompany loans)"
Eine Frage an die Fachleute: Sehe ich das richtig, daß "1st lien" die besicherten (mit 5 % Zins) und "2nd lien" die unbesicherten Schulden (mit 10 %) sind? Wenn ja, wäre mir endlich mal klar, für welche Teile welcher Zinssatz gilt. Ebenfalls im Anhang nachzulesen.
@all:
Ich hatte heute mit einem anderen Kursverlauf gerechnet, aber meine Welt bricht nicht zusammen, nur weil es anders gekommen ist (obwohl ich gerne ein bißchen Kohle für andere Investitionen herausgezogen hätte, aber sei's drum, zu diesem Kurs mache ich das ganz bestimmt noch nicht). Wichtig ist, daß das Insolvenzgespenst erst einmal vertrieben wurde, steigen darf der Kurs von mir aus auch später, ich bin zufrieden damit, wenn er jetzt - bei ausbleibenden Nachrichten - nicht mehr sinkt, wenn ganzen Geier und Glücksritter, die sich an Steinhoff ausgetobt haben, nun hoffentlich weiterziehen werden, um sich einen anderen Kadaver zu suchen. Mein Zeithorizont liegt bei mindestens zwei Jahren, abgesehen von einem kleineren Teil der Aktien, den ich irgendwann mal versilbern sollte, um wieder flüssig für andere Anschaffungen zu werden. Aber auch da habe ich keinen Zeitdruck und kann das ggf. bis Dezember oder Januar verschieben.