mobile.dgap.de/dgap/News/corporate/...greement/?newsID=1085405
AKTUALISIERUNG DER LOCK-UP-VEREINBARUNG
Steinhoff International Holdings N.V. (die "Gesellschaft" und mit ihren Tochtergesellschaften die "Gruppe")
Die Gesellschaft verweist auf ihre Mitteilung vom 11. Juli 2018 (die "LUA-Mitteilung"), die die Einleitung eines Genehmigungsverfahrens für eine Lock-up-Vereinbarung (die "LUA") im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Finanzschulden der Gesellschaft, der Steinhoff Europe AG ("SEAG"), der Steinhoff Finance Holding GmbH ("Finance Holding") und der Stripes US Holding Incorporated ("SUSHI") bestätigt. Die Gesellschaft verweist auch auf ihre nachfolgenden Bekanntmachungen, die die Verlängerung der Frist bestätigen, bis zu der die Gläubiger der LUA beitreten müssen, um für die Lock-Up Early Bird Fee (wie in der LUA-Ankündigung definiert) bis 20.00 Uhr Londoner Zeit am Mittwoch, den 18. Juli 2018 (die "Extended Early Bird Fee Deadline") in Frage zu kommen.
Das Unternehmen freut sich, mitteilen zu können, dass die Gruppe seit der Bekanntgabe der LUA durch den Beitrittsprozess zur LUA erhebliche Unterstützung von ihren externen Gläubigergruppen erhalten hat. Basierend auf den neuesten Zahlen der Berechnungsstelle (die noch einer abschließenden Prüfung unterliegen) wurde die aufschiebende Bedingung für den Beitritt des Gläubigers (nach Ablauf der verlängerten Frist für die Frühbuchergebühr) in etwa erfüllt:
- 89% der insgesamt ausstehenden SEAG-Außenfinanzschulden;
- 89% der gesamten ausstehenden SUSHI-Finanzschulden;
- 92% des Gesamtnennbetrags der von der Finance Holding ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig 2021;
- 99% des Gesamtnennbetrags der von der Finance Holding emittierten Wandelschuldverschreibungen, fällig 2022; und
- 96% des Gesamtnennbetrags der von der Finance Holding emittierten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2023,
jetzt der LUA unterstellt.
Die Gesellschaft ist bestrebt, so bald wie möglich die verbleibenden aufschiebenden Bedingungen der LUA (wie in der LUA-Mitteilung beschrieben) zu erfüllen, damit die LUA in Kraft treten kann. Sollte das LUA nicht bis zum 20. Juli 2018 in Kraft treten (d.h. an dem Tag, an dem die Unterstützungsperiode im Rahmen der geänderten Unterstützungsschreiben (zwischen der Gesellschaft, der SEAG, der Finance Holding und einigen ihrer Gläubiger) endet, ohne dass eine Verlängerung oder eine andere Form der Gläubigerunterstützung erfolgt), müssen die Organe der SEAG und der Finance Holding ihre Optionen (einschließlich lokaler Sanierungsverfahren) und Verpflichtungen nach dem geltenden österreichischen Recht prüfen.
Gläubiger der Finance Holding, SEAG und/oder SUSHI, die noch nicht Vertragspartei der LUA sind, können der LUA in Bezug auf alle (aber nicht weniger als alle) Finanzschulden der Finance Holding, SEAG und/oder SUSHI, an denen sie wirtschaftlich berechtigt sind, durch eine Beitrittserklärung der LUA beitreten und Vertragspartei werden. Gläubiger, die der LUA beitreten, können die Lock-Up-Gebühr (wie in der LUA-Mitteilung definiert) auch nach Ablauf der Frist für die Verlängerung der Frühbuchergebühr erhalten und werden aufgefordert, dies so bald wie möglich zu tun.
Alle Fragen bezüglich des Beitrittsprozesses im Zusammenhang mit dem LUA sollten an die Berechnungsstelle gerichtet werden: Lucid Issuer Services Limited, Tankerton Works, 12 Argyle Walk, London, WC1H 8HA, T: + 44 20 7704 0880, E: steinhoff@lucid-is.com.
Aktionären und anderen Anlegern der Gesellschaft wird empfohlen, beim Handel mit Wertpapieren der Gruppe Vorsicht walten zu lassen.
Stellenbosch, 19. Juli 2018