Soweit ich das verstanden habe, kann der Rücktritt nur kommen wenn a) der Gesetzgeber den Kauf beeinsprucht oder wenn b) irgendwas vestecktes auftaucht.
Aber etwas aus einer Konkursmasse herauszukaufen ist nur sinnvoll, wenn man es anderweitig einsetzen will - zB die Fililalen, das Lager, irgendwelche Immobilien ...
Aber einen laufenden Betrieb zuerst krachen zu lassen und dann kleinweise rauszukaufen verärgert nur unnötig Gläubiger, Kunden und Personal.
Nein, wenn ich ein Geschäft glaube sanieren zu können, dann würde ich es normalerweise so kaufen wie es ist und dann ohne Betriebsunterbrechung sanieren.
Will ich nur die Mietverträge für die Objekte oder die Objekte im Eigentum, dann würde ich auf eine Insolvenz hinarbeiten und unter Umständen einem Konkurrenten einen Teil überlassen müssen.