"Meint das nun die Schulden, die im laufenden Jahr fällig sind? Die würden ca. 1,6 Mrd. ausmachen. Wenn ich alle Schulden zusammenrechne, die vor 2021 fällig werden, dann komme ich auf ca. 3 Milliarden. Oder ist gemeint, daß auch die Fälligkeit der länger laufenden Schulden entsprechend nach hinten verschoben werden soll?"
Du stellst wahrlich die richtigen Fragen. Meine Antwort darauf resultiert aus der Betrachtung der bisher ergriffenen Maßnahmen (Verkauf von Assets zur Finanzierung von Working Capital, Zinsen, Beraterhonorare, Schuldenrückführung in SA) und der Fälligkeitsstruktur der Europaschulden.
Nach Abschluss der Schuldentilgungsmaßnahme in SA wird Steinhoff seit Januar 2018 ca. 2 Mrd. € Schulden zurückgezahlt haben. Das ist schon eine starke Leistung. Dass Steinhoff diese Maßnahmen nicht mehr für nachhaltig hält, wissen wir seit der Hauptversammlung. Ohne weiteren Assetsverkauf wird die Rückführung der Europaschulden in diesem Jahr nicht mehr möglich sein, womit wir bei Verlängerung der Europaschulden wären. Wenn die Gläubiger mitspielen, macht es aus meiner Sicht Sinn, die von dir genannten, in diesem Jahr fälligen Schulden auf 2021 zu verschieben. Da in 2024 keine Schulden fällig sind, bietet es sich an, die in 2021 Fälligen auf 2024 zu verschieben, wobei ich davon ausgehe, dass die Fälligkeitsstruktur der Wandelanleihen unverändert bleibt und die Verlängerung sich nur auf die Bilateral, Syndicated und Term Loans bezieht.
Dies sind lediglich meine Gedanken und wie die Lottozahlen ohne Gewähr
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