Der Gläubiger kann bei Delisting eine Rückzahlung verlangen, muss aber nicht.
Steinhoff kann nicht kündigen, also läuft das ganz normal weiter.
Der Gläubiger kann die zukünftig enstehenden Zinsen bei früherer Beendigung nicht einklagen, sondern nur abwarten und hoffen, das immer zum Termin die Zinszahlungen kommen.
Steinhoff könnte, um aus der Besicherung zu kommen, den Wert und die zukünftigen Zinsen hinterlengen, müsste das aber auch bei allen anderen Bond´s machen. Darf ja keiner übervorteilt werden.
Lösung: Jemand kauft die SHS 34 frei, darf allerdings nicht in Verbindung mit Steinhoff stehen, Höhe ist Verhandlungssache, darauf spekuliert der Anleger, wer auch immer das ist.