es wäre auch möglich, daß man auf der HV über einen Aktienrückkauf spricht bzw. sich diesen absegnen lässt.
Info zum Aktienrückkauf (/Quelle: boerse.ard.de/boersenwissen/...leger-wissen-sollten100.html):
Klare gesetzliche Vorgaben
Damit die Unternehmensleitung aber überhaupt tätig werden kann, muss sie dazu von der Hauptversammlung ermächtigt werden. Dort wird auch festgelegt, welchen Anteil am Grundkapital das Unternehmen zurückerwerben darf. Gesetzlich erlaubt ist ein Rückkauf von Aktien von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals. Die Erlaubnis gilt längstens für fünf Jahre.
Beauftragte Banken wickeln dann die einzelnen Transaktionen ab. Normalerweise werden die Papiere direkt an der Börse gekauft. Die Transaktionen können aber auch außerbörslich durchgeführt werden.
Zitat Ende
Hierfür spricht auch, daß Herr Wiese so viele Anteile abgeben musste. Man möchte die Aktienmehrheit sichern und somit deutluchen Handlungsspielraum. Das, was passiert ist, darf sich nicht wiederholen. Ich habe neulich mal hier im Thread gelesen, daß das Parlament bereits zugestimmt hast, daß SH 1 Mrd Aktien erwerben darf, das war wohl genehmigungspflichtig. Ich habe dafür aber leider keinen Quellennachweis.
Was meint Ihr zu dieser Theorie ?