"3 Kontakte mit Analysten und der Presse
3.1 Geplante Präsentationen für Analysten und Pressekonferenzen werden unter Beachtung von Ziffer 3.2 im Voraus auf der Website des Unternehmens und in einer Pressemitteilung angekündigt. Soweit dies praktisch möglich ist, werden Vorkehrungen getroffen, damit alle Anteilseigner und sonstigen Anleger diese Sitzungen und Präsentationen in Echtzeit verfolgen können. Die Präsentationen werden nach diesen Sitzungen auf die Website der Gesellschaft gestellt.
3.2 Abweichend von Klausel 3.1 und vorbehaltlich der geltenden Gesetze kann der Verwaltungsrat Treffen mit bestimmten Analysten und/oder Pressevertretern abhalten, ohne dass eine vorherige Ankündigung auf der Website der Gesellschaft oder die Möglichkeit für alle Aktionäre und anderen Anleger, diese Treffen zu verfolgen, vorgesehen ist. Es wird anerkannt, dass eine solche Interaktion möglich oder angemessen ist, wenn die geschäftlichen Umstände nach dem Ermessen des Verwaltungsrats eine solche Interaktion erfordern.
3.3 Die Kontakte zwischen dem Vorstand einerseits und Analysten und Pressevertretern andererseits müssen sorgfältig vorbereitet und strukturiert sein, und das Unternehmen darf sich nicht auf Handlungen einlassen, die die Unabhängigkeit der Analysten in Bezug auf das Unternehmen beeinträchtigen und umgekehrt.
3.4 Während der "Closed Periods" finden keine Treffen mit oder Präsentationen vor Analysten statt.
4 Insider-Informationen
4.1 Bei Treffen mit Aktionären, anderen Anlegern, Analysten oder Pressevertretern dürfen keine Insider-Informationen (wie in der Richtlinie des Unternehmens zu Insider-Informationen, Transaktionen von Managern und Insider-Listen definiert) offengelegt werden.
4.2 Vor jeder Sitzung mit einem Aktionär, anderen Investoren, Analysten oder Pressevertretern trifft der Vorstand Maßnahmen, um im Falle der Offenlegung von Insider-Informationen in der Lage zu sein, diese in angemessener, geeigneter und verantwortungsvoller Weise zu behandeln.
4.3 Sofern die geltenden Gesetze keine Rechtfertigung für die Nichtoffenlegung von Insiderinformationen vorsehen, veröffentlicht das Unternehmen unverzüglich alle Insiderinformationen, die während einer Sitzung (unbeabsichtigt) offengelegt werden."
www.steinhoffinternational.com/downloads/...Sept%25202021.pdf