#31249
Ist nicht verkehrt, dein Einwurf.
Steinhoff hat in der 2019-er Bilanz explizit zur Einwahl der Gläubigerdirektoren in die Bords der newco 3 und darunter befindlichen Zwischenholdings Stellung genommen.
Auch wenn dir der Text dazu zu lang erscheint, lies ihn durch, so sah man es 2019.
Zum 16.03.2021 kam seitens Steinhoff ein dritter Direktor in die Boards, Herr Mahajan.
Damit waren schon mal die Stimmrechte auf gleicher Ebene.
"Bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses musste Steinhoff N.V. feststellen, ob sie nach verschiedenen Änderungen der Führungsstruktur, die sich aus den Umstrukturierungstransaktionen ergaben, die Kontrolle über bestimmte Unternehmen ausübt oder nicht. Die Schlussfolgerung, dass der Konzern die Newco 3 beherrscht, führte zur vollständigen Konsolidierung und Offenlegung ihrer Schulden, Vermögenswerte, Cashflows und Betriebsergebnisse.
Das Management hatte zwei Möglichkeiten: entweder die Gruppe zu liquidieren, was wertvernichtend gewesen wäre und unter den gegebenen Umständen keinen optimalen Werterhalt für alle Stakeholder bedeutet hätte, oder eine Schulden- und Unternehmensrestrukturierung vorzunehmen, indem Vereinbarungen mit den Kreditgebern getroffen werden, um sicherzustellen, dass der Werterhalt und die Maximierung der zugrunde liegenden Vermögenswerte als gemeinsames Ziel aller Stakeholder erreicht wird.
Die Gruppe führte unermüdlich Verhandlungen mit ihren Kreditgebern, Anleihegläubigern und anderen Finanzgläubigern, um ihre Finanzen zu sanieren. Diese rigoros ausgehandelten Vereinbarungen führten dazu, dass den Gläubigern umfangreiche Schutzrechte eingeräumt wurden, um historische Mängel in der Unternehmensführung zu beheben und die Standards für Unabhängigkeit und Offenlegung zu verbessern. Diese Schutzrechte entsprechen nicht dem normalen Geschäftsverlauf und sind auf außergewöhnliche Umstände in der Vergangenheit zurückzuführen. Die Gesellschaft hat Zwischenholdinggesellschaften gegründet, deren Zweck, Gestaltung und relevante Aktivitäten darin bestehen, als Zwischenholding für die SEAG-Gruppe bei der Verwaltung ihrer Investitionen, der Lösung der Altlasten innerhalb des SEAG-Clusters, der Rückzahlung der umstrukturierten Finanzschulden und der Auswahl von Vermögenswerten zur Veräußerung zu angemessenen Bedingungen zu fungieren. Als Teil der Nominierungsrechte, die die Gläubiger mit der Gesellschaft vereinbart haben, haben die Gläubiger bestimmte Personen nominiert, die für die Ernennung von Steinhoff N.V. als Direktoren in Frage kommen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um die Umstrukturierung zu überwachen und die Schulden in geordneter Weise zu tilgen und so einen größeren Wert aus den Vermögenswerten zu ziehen. Die Aktiva und Passiva der Newco 3 stellen einen wesentlichen Teil der Gruppe dar.
Obwohl die von den Gläubigern nominierten Direktoren die Mehrheit des Boards von Newco 3 stellen werden, da sie ein Schlüsselgremium bei der Festlegung des Weges zur Rückzahlung der Schulden der Gruppe sind (was der Zweck ist, mit dem sie beauftragt wurden), hat der Vorstand bei seiner Schlussfolgerung, dass die Gruppe Newco 3 kontrolliert, verschiedene Faktoren im Zusammenhang mit den Beteiligungs- und Führungsstrukturen von Newco 3 berücksichtigt und festgestellt, dass:
- Die Gesellschaft hat in Absprache mit ihren Gläubigern den Zweck des Unternehmens festgelegt;
- Das Unternehmen hat die Aufsicht, die Beteiligung und die Möglichkeit, Änderungen im Verlauf dieser Zwischenholding zu bewirken;
- Die unabhängigen Direktoren sind unabhängige Fachleute und sind nicht verpflichtet, nach den Anweisungen der Gläubiger zu handeln, und wurden
Die unabhängigen Direktoren sind unabhängige Fachleute, die nicht verpflichtet sind, nach den Anweisungen der Gläubiger zu handeln, und die auf der Grundlage ihrer für den Zweck des SEAG-Clusters relevanten Fähigkeiten ernannt wurden;
- Steinhoff N.V. hat das Ernennungsrecht für alle Direktoren in den neu gebildeten Boards;
- Steinhoff N.V. hat das gesetzliche Recht, diese Direktoren abzuberufen. Wird ein von den Gläubigern benanntes Mitglied des Verwaltungsrats durch den Aktionär abberufen, so sind die
werden die Folgen durch Schutzrechte geregelt, die in den Kreditvereinbarungen enthalten sind.
- Diese Schutzrechte erlauben es Steinhoff N.V., das von den Gläubigern benannte Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund abzuberufen; eine Abberufung ohne wichtigen Grund führt zu einem potenziellen
Ausfallereignis. Dies lässt Steinhoff N.V. einen weiten Ermessensspielraum bei der Ausübung seiner Entlassungsbefugnis. Dazu gehört auch die Möglichkeit, ein Vorstandsmitglied zu entlassen, das nicht im Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder im Allgemeinen handelt. Rechtlich gesehen werden die Abberufungsrechte nicht durch mögliche Konsequenzen geschmälert;
- Die Schulden gehören der Gesellschaft, und die Schulden sind nicht erloschen;
- Die Gesellschaft hat eine Gesamtgarantie für die SEAG-Gruppe, siehe Einzelabschluss und die buchhalterische Behandlung der
zugrunde liegenden CPUs;
- Das Unternehmen hält immer noch 100% der Stammaktien von Newco 3;
- Das Unternehmen ist für den Erfolg der gesamten Umstrukturierung verantwortlich und hat daher zusätzliche Möglichkeiten, das Ergebnis zu beeinflussen, obwohl die
Gestaltung des Unternehmens und der Zuordnung der Direktoren;
- Die Zusammensetzung der Gläubigerschaft wird sich im Laufe der Zeit ändern und die Gläubiger agieren nicht als ein einziger Block;
- Die jeweiligen Vorstände handeln nicht in ihrem eigenen Namen und auch nicht nur im Namen der Kreditgeber, die sie ernannt haben. Sie handeln im
Sie handeln im Namen des Unternehmens und müssen daher im Namen aller Interessengruppen des Unternehmens handeln, unabhängig davon, wer sie ernannt hat;
- Die von der Gruppe vereinbarten Governance-Rechte sollen sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger geschützt werden. Angesichts der hohen Verschuldung wurden den Gläubigern
Gläubigern deutlich mehr Schutzrechte als üblich eingeräumt;
- Die Gruppe hat die Befugnis, die relevanten Aktivitäten durch den strategischen Fahrplan, der diesen Gremien als Teil des Umstrukturierungsprozesses zur Verfügung gestellt wurde, in einer Weise zu steuern
die mit der Gesamtstrategie der Gruppe im Einklang steht."
www.steinhoffinternational.com/downloads/...PORT-2019_web.pdf
S. 121, 122