Diese Meinung kann man haben,klar und Steinhoff bleibt ja dabei.
Allerdings geht es einmal darum was langfristig mehr schadet,auch die Presse und die Öffentlichkeit hat eine Ansicht,und vor allem laut Gericht einen Anspruch!
Und wenn ich in Berufung gehe,so sollte ich dieses Gericht davon überzeugen können,das die Vorinstanz
einen falschen oder zumindestens unausgewogenen Ansatz in der Argumentation und dem nachfolgenden Urteil gewählt hat.Dazu die Kostenabwägung.
Und hier sehe ich alles offen .Wichtig ist,das es kein essentielles Urteil ist,was das Unternehmen irgendwie gefährden könnte.
Wenn aber eine Verurteilung erfolgt,würde das schon wieder mal etwas am Vertrauen nagen.