nicht in Berufung zu gehen,sich verurteilen zu lassen,
wenn die Forderung,gegen die sich die Gegenseite nicht verteidigen können soll....
wegen Verjährung überhaupt keiner juristischen Klärung bedarf,seitens Steinhoff null Relevanz und Aussichten haben.
Oder glauben hier immer noch welche an versteckte Konten auf irgendwelchen Trauminseln?
Sanjo
23.05.22 11:12
4
Gibts was wichtiges
Ich denke nein
Long und Plopp
S247Firewalk
23.05.22 11:31
3
Nicht zu Klagen
wäre ein klarer Rechtsverstoß. Soviel sollte man wissen wenn man mit Aktien handelt bzw kauft.
Aber gut, gibt solche und solche.
Entweder ist die Berufung fristgemäß eingereicht worden und erfüllt alle formalen ! Bedingungen,
oder der Versuch ist schon gescheitert.)
Natürlich ist gemeint,das man über die Berufungsverhandlung versucht,per anderslautendem Urteil den Bericht nicht herausgeben zu brauchen.
Sollte das etwa nur Meinung sein,oder Fakt.Das wäre natürlich im Argumentationsmuster und im Klageverhalten zu berücksichtigen.
dercooleH7
23.05.22 11:39
2
Langolfi
Du tust fast si als kennst du alle Hintergründe? Arbeitest du bei Steinhoff oder bist eher ein Wichtigtuer?
Shoppinguin
23.05.22 11:42
Wenn Jooste auf Verjährung
plädiert, dann bekennt er sich ja als schuldig.
Ansonsten hatte er die Vorwürfe einfach abgestritten und hätte kein Problem mit einem Verfahren.
Drohnröschen
23.05.22 11:45
6
shopping
Verjährungseinwand ist kein Schuldeingeständnis.
S247Firewalk
23.05.22 11:53
debattiert wird. Sollte sich jeder über die Verjährungsfrist in Süd Afrika informieren. Ahnungslos im Nebel stochern bedeutet sich noch tiefer zu verirren.
Shoppinguin
23.05.22 11:54
nicht.. klar..aber Steinhoff wird die Klagen benötigen, damit ein Streitwert feststeht.
Erst mit dem Streitwert kann Steinhoff sich mit den Manager-Versicherungen einigen.
Die haben ja für unser TOP-Personal noch keinen Groschen gezahlt.
isostar100
23.05.22 11:55
und schon wieder verkommt der thread zum juristenclub... dabei wären steinhoffs unternehmen viel spannender.
ps: juristen sind wie zahnärzte - man braucht sie, sie sind furchtbar teuer und niemand nutzt freiwillig ihre dienste.
Drohnröschen
23.05.22 11:58
2
iso
tstststs... einmal lass ich das Juristenbashing bei dir durchgehen...
S247Firewalk
23.05.22 12:03
zuerst sind die Hawks am zug. Erreichen die eine Verurteilung wegen Betrug, dann hat Steinhoff 20 Jahre Zeit gegen die Verurteilten vorzugehen.
Das trifft wie gesagt bei Betrug zu.
Unabhängig davon kann Steinhoff gegen jeden früheren Mitarbeiter und alle im PwC Bericht namentlich genannte Personen und sonstige Rechtsträger vorgehen. Aber dafür muss eine Klageschrift eingereicht werden. Fristen fangen erst an zu laufen, wenn Steinhoff über beweisbare Vergehen Kenntnis erlangt.
Bei Jooste und La Grange musste Steinhoff Klage einreichen da die Bilanzen nachweislich falsch waren.
Welche weiteren Klagegründe in Zukunft zu Tage kommen, dass wird die Zukunft zeigen.
Iato09
23.05.22 12:06
2
Sens
Es kam gerade ne Mail von thevault.exchange, dass Steinhoff eine Sens veröffentlicht hat. Der Link darin funktioniert aber nicht. Anscheinend kurzfristig wieder zurück gezogen?
Titel war "STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS N.V. - Steinhoff Update on Forensic Report Ruling"
isostar100
23.05.22 12:17
machen wir einen kleinen wettbewerb?
wie oft wird die dgap heute insgesamt im forum gepostet?
ich tippe auf 16 mal. (mindestens...)
;-)
JimmyGemini
23.05.22 12:18
2
The Vault ist zu langsam
Ich habe von denen immer noch keine Mail erhalten. Es ist praktisch, weil man alle AGs an der JSE abonnieren kann, aber wenn die Information spät oder gar nicht dort eintrudelt, bringt einem das herzlich wenig.