Die Clearstream Registrierung erfolgt nur auf Basis der dort registrierten Banken und Broker.
Unsereins hält bei letzteren seine Depots mit eingetragenen Rechten an den Aktien, Hinterlegungsscheine genannt.
Im Register von CS taucht dann nur die Bank XY mit der Gesamtanzahl der bei ihr eingetragenen Hinterlegungsscheine auf.
Anders bei JSE und ihrer Clearingstelle JSE-Strate.
Da z.B. das SH-Aktionärsregister an der JSE hinterlegt ist, ist es möglich und auch nur dort, eine personifizierte Aktienverteilung zu ermöglichen.
Eine Freefloatbestimmung an der JSE beinhaltet auch nur den dortigen FF.
Anders sieht es bei CS aus. CS ist die Clearingstelle der Börse FF mit ihren angeschlossenen Handelsplätzen.
Um hier eine FF Bestimmung herbeizuführen, müssten die Hinterlegungsscheine bei den Banken und Brokern ausgewertet werden.
Steinhoffaktien sind keine Namensaktien und deshalb ist das Unterfangen ziemlich schwierig.
Deshalb gehe ich, auch an Hand der mir vorliegenden Zahlenwerke, eher von 70 % FF in der Gesamtbetrachtung aus als von 28 %, die sich auf JSE Angaben beziehen.