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Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vergleichs und ohne Auswirkungen auf die für die vertraglichen Ansprüche und die SIHPL-Marktkaufansprüche zu zahlende Ausgleichszahlung wird SIHPL ab dem 31. März 2022 einem bedingten Cash-Sweep-Regime unterliegen.
Die überschüssigen Barmittel werden unter Bezugnahme auf die verfügbaren Barmittel bei SIH und der südafrikanischen Teilgruppe gemessen.
Der Cash Sweep ist an die Bedingung geknüpft, dass die südafrikanische Teilgruppe einen Gesamtsaldo von mindestens 50 Millionen Euro behält, zuzüglich einer Reserve für die an die SIH-Vorzugsaktionäre zu zahlenden SIH-Vorzugsdividenden.
Die Erlöse aus dem Cash Sweep werden zugunsten von SIHPL und seinen übrigen Gläubigern, einschließlich der Finanzgläubiger und der konzerninternen Darlehensgläubiger, entsprechend ihrer Rangfolge nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs verwendet, vorbehaltlich
(i) dass SIHPL jederzeit einen Saldo von mindestens 5 Mio. € zurückbehält, aus dem laufende Gebühren und Aufwendungen gezahlt werden können, und
(ii) dass SIHPL eine Rücklage für strittige vertragliche Ansprüche und eine Rücklage für nicht qualifizierte Ansprüche bildet."
Deie Verbindlichkeit der SIHPL ggü. den Finanzgläubigern beträgt rund 1,6 Mrd €.
Zum Cashbestand bitte die SIHL 2021 Bilanz heranziehen.
www.steinhoffsettlement.com/media/3535959/_third_1.pdf
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