"Frage: Mich interessiert das Thema des Verleihs der Aktien in meinem Wertpapierdepot an Spekulanten. Ist das möglich, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Da ich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Hinweis gefunden habe, habe ich einige Direktbanken direkt gefragt, ob sie die Papiere ihrer Depotkunden für solche Geschäfte verleihen. Dabei wurde mir versichert, man würde niemals Aktien von Kunden verleihen. Müsste das nicht rechtlich und schriftlich abgesichert werden?
Antwort: Rechtlich sieht es so aus, dass zunächst Paragraph 84 des Wertpapierhandelsgesetzes (WphG) einschlägig ist. Darin heißt es: „Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern, dass die Finanzinstrumente eines Kunden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung für eigene Rechnung oder für Rechnung einer anderen Person verwendet werden.“ Hieraus leitet sich ab, dass die Depotbank ohne Einwilligung des Kunden keine Aktien aus seinem Depot verleihen darf. Dies wäre nur dann möglich, wenn es hierfür eine klare Individual-Vereinbarung mit dem Kunden gäbe. Vereinzelt soll dies bei einigen Fintech-Banken schon vorgekommen sein. Auch die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen nicht vor, dass Aktien verliehen werden dürfen. Im Übrigen prüft der Bank-Prüfer jährlich, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Hinzu kommt, dass die großen Adressen meist nur an einer großen Anzahl von Aktien interessiert sind. Verleiher sind also in der Regel eher Fondsgesellschaften. ..."
www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/...2/DSW-Februar_2021.pdf
Weitere Infos - meist kommen die verliehenen Aktien von Fonds/ETF's!
www.gevestor.de/finanzwissen/aktien/...gen-nutzen-561873.html
www.capital.de/geld-versicherungen/...tien-an-die-spekulanten