Da gibt es immer drei Parteien
Partei 1, der Schuldner. Ist natürlich interessiert, günstigere Konditionen zu erhalten.
Partei 2, bisheriger Gläubiger, hat grundsätzlich Interesse den Schuldner am Leben zu erhalten, um
sein ausgeliehenes Geld auch zurück zu erhalten. Hinsichtlich des Zinses ist das Interesse, möglichst hohen Zinssatz zu erhalten ohne den Schuldner zu erwürgen.
Partei 3, ist ein möglicher neuer Geldgeber. Hat grundsätzlich die gleichen Interessen wie Partei 2. Hinzu kommt natürlich, das Interesse sein Geld überhaupt ausleihen zu können, insofern muss er gegenüber Partei 1. ein günstigeres Angebot als Partei 2 vorlegen.
Im Falle Steinhoff gibt es aber zusätzlich die Vereinbarung, dass die Summe der bisherigen Gläubiger einer Umschuldung (Rückzahlung an einen der Gläubiger) zustimmen muss, sonst könnte dieser durch die Rückzahlung in eine bessere Position gegenüber den anderen Gläubigern stehen.
Hinzu kommt, die bisherigen Gläubiger haben das Recht, zu den Konditionen eines Dritten (Partei 3)
Einzusteigen.
Es bleibt/ wird interessant, welche verbesserten Konditionen aushandelbar sind, zumindest der erhebliche Zinszuschlag für Risikokapital dürfte entfallen, da keine Klagen mehr ins Haus stehen.