Ok, eine neue Zeitrechnung für Steinhoff, aber es gibt auch weitere detailliertere Maßnahmen wie z.B. der Ersatz für die im
Case No. 2833/2021
für nichtig erklärte SIHPL CPU.
„Ich bin daher der Auffassung, dass die SIHPL-CPU eine finanzielle Unterstützung für Lux Finco 1 darstellt, u. a. insofern, als SIHPL gegenüber den Kreditgebern der Fazilität A1 (den Finanzgläubigern) neue Schulden zu anderen Bedingungen als denen der Bürgschaft von 2014 eingegangen ist.
Schlussfolgerung
[137] Aus all diesen Gründen bin ich der Auffassung, dass SIHPL beim Abschluss der CPU Lux Finco 1 unter Verstoß gegen die Bestimmungen von Abschnitt 45 des Gesetzes finanzielle Unterstützung gewährt hat.
[140] Im Ergebnis ergeht folgender Beschluss:
1. Das Contingent Payment Undertaking, das zwischen der Erstbeklagten (SIHPL) und der Zweitbeklagten am oder um den 12. August 2019 geschlossen wurde (die SIHPL CPU), sowie der Vorstandsbeschluss, der den Eintritt der Erstbeklagten in die SIHPL CPU genehmigte, werden im Sinne von § 45(6) des Companies Act, 71 von 2008, für nichtig erklärt.“
www.saflii.org/za/cases/ZAWCHC/2021/123.pdf
Das ist noch in der Schwebe, da Einspruch eingelegt wurde und deshalb gilt ab Settlement Effective Date als SIHPL CPU Ersatz für die Auszahlung der EUR 1,581,300,000
die
S155 SETTLEMENT NOTE
www.steinhoffsettlement.com/media/3535959/_third_1.pdf
Annexure J
Diesmal keine Garantie (Guarantees: None) sondern mit Sicherheiten bewaffnet.
Und:
Interest / default interest - None.
Es wird also SIHPL für seine Zahlungsverpflichtung im Rahmen der Lux Finco 1 SARL 21/22 Verschuldung “Facility A1 Loans”, welche mit 10 % PIK versehen ist, ein zinsfreies Darlehen zur Verfügung gestellt, damit SIHPL seinen auf EUR 1,581,300,000 begrenzten Anteil tilgen kann.
Mich würde mal Interessieren, ob auch SIHNV seine NV CPU´s in solche zinsfreien Darlehen tauschen kann ;-)