... vermehrt ans Vermögen seiner Bürgen will - das muss man realischtischerweise immer mehr mit einkalkulieren - lohnt es sich, sich laaange vorher Gedanken zu machen, egal bei welchen Vermögensformen auch immer .... wenns soweit ist, ists halt wie immer zu spät ....:
Meine Ideen zu phys. Silber wären hier (scho z.Teil umgesetzt):
- Zuhause nur kleine Mengen und kleine Stückelungen (max 1oz.) aufbewahren. Sollen lediglich zur ultimativen Absicherung der existentiellen Grundbedürfnisse dienen. Mir langen da wenige Hundert Unzerl.
- Alles andere verteilt auf verschiedene Orte vergraben. Die Orte vorerst niemandem sagen. Die Orte lediglich mit Gedankenbrücken (Räume, frühere Lebenssituationen, früher wichtige Orte) die man sich selbst notiert (im Alter / bei Demenz leidet meist zuerst das Kurzzeitgedächtnis) festhalten.
- Alles (vergrabene) Silber bereits zu Lebzeiten möglichst bald an seine Liebsten verschenken, evtl. mit Schenkungsvertrag. Allerdings mit dem Zusatz, dass erst zu einem späteren, von mir frei zu wählenden Zeitpunkt aber spätestens mit der Testamentseröffnung nach meinem Ableben, die Erbenden die Orte erfahren und somit erst dann die Verfügungsgewalt erhalten. Und mit dem Zusatz, dass der Schenkungsveertrag nur für die Menge des Silber gilt, die ich nicht selbst zwischen Testamentserstellung und meinem Ableben veräussere. Zugriff sollen hier eventuelle künftige gesetzliche Vertreter nicht haben, falls ich meine Entscheidungsfähigkeit vor dem Ableben verliere.
- Beim Erstellen des Testamentes sowohl die bereits früher erfolgte Schenkung als auch die Vereinbarung zur Orts- Mitteilung anführen.
Dabei auch beschreiben, dass die Erben erst mit der Ausgrabung erfahren, wieviel tatsächlich noch da ist.
Dem Testament in verschlossener Form die Ortsmitteilungen beilegen (wichtig: nur alleine von den Erbenden persönlich zu öffnen).
M.E. wären so die Erben als auch ich selbst bestmöglich abgesichert, gleichzeitig bestünde für alle Beteiligten noch genug Spielraum, sein zukünftiges Verhalten an die sich evtl. ändernden gesetzl. Gegebenheiten, natürlich gesetzeskonform, anzupassen. Und zwar ohne Enteignung.
Dennoch halte ich eine tatsächliche Enteignung, eine Konfiskation oder ein Handelsverbot für viiiiel unwahrscheinlicher als bei Immos, Grund, Bar- und Giralguthaben .....
Vielleicht zum Abschluss noch Misthaufen über den Verstecken aufschütten, falls man Angst vor Sondengängern hat.