Porsche SE und die Volkswagen AG haben hierzu
eine Eckpunktevereinbarung unterzeichnet, die die
bisherigen Gespräche inhaltlich zusammenfasst und
eine Basis für die weiteren Schritte zur Vorbereitung
eines möglichen Börsengangs darstellt. Die tatsäch-
liche Umsetzbarkeit eines Börsengangs hängt von
einer Vielzahl verschiedener Parameter sowie den
allgemeinen Marktgegebenheiten ab. Abschließen-
de Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Auch
die Vereinbarungen in der Eckpunktevereinbarung
zu einem möglichen Börsengang stehen unter meh-
reren Bedingungen, einschließlich der finalen Zu-
stimmung der Gremien beider Parteien.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Gespräche soll
für den Fall eines Börsengangs das Grundkapital der
Porsche AG in 50 % Vorzugsaktien und 50 %
Stammaktien unterteilt werden und im Rahmen des
möglichen Börsengangs ca. 25 % der Vorzugsaktien
am Kapitalmarkt platziert werden. Im Zusammenhang
mit dem möglichen Börsengang würde die
Porsche SE 25 % zzgl. einer Aktie der Stammaktien
an der Porsche AG von der Volkswagen AG zum
Platzierungspreis der Vorzugsaktien zzgl. einer Prä-
mie von 7,5 % erwerben. Es ist nicht beabsichtigt, die
Stammaktien an der Börse zu notieren. Mit der posi-
tiven Begleitung eines möglichen Börsengangs der
Porsche AG unterstützt die Porsche SE die Pläne
der Volkswagen AG zu einer Erweiterung der finan-
ziellen Flexibilität der Volkswagen AG und einer
Steigerung der unternehmerischen Möglichkeiten
der Porsche AG.
www.porsche-se.com/fileadmin/downloads/...2/PSE2022_Q1_de.pdf
eine Eckpunktevereinbarung unterzeichnet, die die
bisherigen Gespräche inhaltlich zusammenfasst und
eine Basis für die weiteren Schritte zur Vorbereitung
eines möglichen Börsengangs darstellt. Die tatsäch-
liche Umsetzbarkeit eines Börsengangs hängt von
einer Vielzahl verschiedener Parameter sowie den
allgemeinen Marktgegebenheiten ab. Abschließen-
de Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Auch
die Vereinbarungen in der Eckpunktevereinbarung
zu einem möglichen Börsengang stehen unter meh-
reren Bedingungen, einschließlich der finalen Zu-
stimmung der Gremien beider Parteien.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Gespräche soll
für den Fall eines Börsengangs das Grundkapital der
Porsche AG in 50 % Vorzugsaktien und 50 %
Stammaktien unterteilt werden und im Rahmen des
möglichen Börsengangs ca. 25 % der Vorzugsaktien
am Kapitalmarkt platziert werden. Im Zusammenhang
mit dem möglichen Börsengang würde die
Porsche SE 25 % zzgl. einer Aktie der Stammaktien
an der Porsche AG von der Volkswagen AG zum
Platzierungspreis der Vorzugsaktien zzgl. einer Prä-
mie von 7,5 % erwerben. Es ist nicht beabsichtigt, die
Stammaktien an der Börse zu notieren. Mit der posi-
tiven Begleitung eines möglichen Börsengangs der
Porsche AG unterstützt die Porsche SE die Pläne
der Volkswagen AG zu einer Erweiterung der finan-
ziellen Flexibilität der Volkswagen AG und einer
Steigerung der unternehmerischen Möglichkeiten
der Porsche AG.
www.porsche-se.com/fileadmin/downloads/...2/PSE2022_Q1_de.pdf