wieviel ist jetzt vom bedingten Kapital 2015 tatsächlich noch nutzbar? Wie unter Ziff. 9 der Einladung zur Hauptversammlung genannt ist weniger als der Maximalbetrag von 22.433.285 €):
"Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 19. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 125.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern dieser Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf bis zu 22.433.285 neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu insgesamt EUR 22.433.285,00 zu gewähren (zusammen im Folgenden auch „Schuldverschreibungen 2015“). Zur Bedienung dieser Schuldverschreibungen 2015 wurde ein bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2015) in Höhe von EUR 22.433.285,00 geschaffen (§ 4 Absatz 4 der Satzung). Von der Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht; das Bedingte Kapital 2015 ist daher nicht ausgenutzt worden.
HIER nun die EINSCHRÄNKUNG:
Vorstand und Aufsichtsrat haben jedoch auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2015 die Möglichkeit zur Ausgabe von Aktien unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlage nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vollumfänglich verwendet. Aufgrund der erforderlichen Anrechnung der erfolgten Ausgabe von Aktien unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlage nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf die Ermächtigung zur Ausgabe der Schuldverschreibungen 2015 gegen Bareinlage nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist diese Ermächtigung ebenfalls nicht mehr auf diese Weise nutzbar.
d.h. von rd. 22 Mio bedingtem Kapital aus 2015 ist noch was (??? wieviel???) übrig oder sogar nichts mehr übrig, sodass auch ein neues bedingtes Kapital 2017 geschaffen werden müsste.
Meister Roi, kannst du das bitte erklären, die Gesetzte dazu kennst du ja wohl auswendig.
Für mich heist das im Moment, dass nur noch 17 MI BZR-KE möglich sind (zzgl. Rest aus bedingtem Kapital 2015??).
Und was hat das mit der Marktkapitalisierung zu tun, wir reden vom Grundkapital und auch sehr wohl davon, dass du aussagst, dass über das bedingte Kapital noch rd. 22 Mio € reinzuholen wären (das war mal der Höchstbetrag, was auch die von dir erwähnte "Begrenzung gemäß Gesetzt" aussen vor lässt, denn das ist ein Absolutbetrag, kein Anteil vom grundkapital, es wären max. 22 Mio, wenn die noch zur Verfügung stünden (siehe o.g. Einschränkung aus der Einladung zur Hauptversammlung Ziff. 9). Das hat aus nichts mit dem Nennwert zu tun, bei NW 1:1 wären es wieder 22 Mi Aktien und gleich wieder 22 Mi € frisches Geld dafür.
Wenn du nicht mehr diskutieren willst must du ja nicht, aber mich interessiert das jetzt doch, da ich deine grundaussage (= Kapital 2015 reicht) nun gar nicht mehr sehe, deshalb frage ich da nochmals nach.