Aus der Adhoc: "Mit dem Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH & Co. KGaA sollen die Fortsetzung der langfristig ausgerichteten Wachstumsstrategie der Gesellschaft nachhaltig gesichert und die Möglichkeiten einer kapitalmarktorientierten Gesellschaft mit den Vorteilen eines Familienunternehmens verbunden werden."
Aus Wikipedia:
Eignung für Familienunternehmen
Die Kontrolle ist in der KGaA – anders als in der AG – nicht an die Höhe der Kapitalbeteiligung gekoppelt. In der AG sind z. B. Mehrfachstimmrechte für einzelne Aktionäre unzulässig. Die Komplementäre der KGaA behalten im Gegensatz dazu – je nach Ausgestaltung der Satzung – in der Regel auch dann die Macht in der Gesellschaft, wenn sie lediglich eine geringe oder gar keine Vermögenseinlage leisten. Die KGaA gilt deshalb als übernahmeresistent, weshalb sie sich vor allem für Familienunternehmen anbietet, die an der Börse Kapital aufnehmen wollen. Bleiben die Familienmitglieder persönlich haftende Gesellschafter oder Mehrheits-Gesellschafter der Komplementärgesellschaft (GmbH, AG, Stiftung etc.), behalten sie auch dann die Kontrolle, wenn über die Börse mehr als 50 % des Grundkapitals an Kommanditaktionäre verkauft werden, die nicht zur Familie gehören.
de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgesellschaft_auf_AktienDie Übernahmeresistenz einer solchen Gesellschaftsform fällt im Zusammenhang mit Norcom und deren erfolgversprechenden Produkten EAGLE und DaSense sofort auf. Bei einem Streubesitz von rund 63% könnte theoretisch Herrn Nordbakk das Steuer aus der Hand gerissen werden.
Da geht es nicht nur um die Früchte seiner jahrelangen Arbeit, sondern auch um die Zukunft und die Ausrichtung seiner Firma.
@Languste
Auf die Handelbarkeit der Aktien an der Börse hat das keinen Einfluß.