Beim gestern von franzelsep unter #10023 eingestellten SEC-Filing S-1 von gestern 16.11. (Inline XBRL Viewer (sec.gov)) geht es um folgendes (zum besseren Verständnis könnt ihr - falls ihr wollt - auch meinen Beitrag #9981 vom 5.11. lesen):
Es geht um die Angelegenheit der beiden Stammaktienkaufverträge mit TUMIM über je USD 300 Mio., also insgesamt USD 600 Mio.
Bevor Nikola TUMIM zum Kauf von Stammaktien auffordern und damit aus den Stammaktienkaufverträgen Beträge von den vorgenannten USD 600 Mio. abrufen kann, muss Nikola der SEC gegenüber eine entsprechende Registrierungserklärung abgegeben haben und diese von der SEC für wirksam erklärt worden sein.
Eine Registrierungserklärung gab es schon, und zwar vom 30.6.2021 für 18.012.845 Stammaktien, und diese wurde von der SEC am 30.6.2021 für wirksam erklärt. Auf Basis dieser Erklärung hat Nikola 6.270.740 Stammaktien an TUMIM verkauft und daraus einen Verkaufserlös von USD 72,9 Mio. erzielt (praktisch von TUMIM USD 72,9 Mio. aus dem ersten Stammaktienkaufvertrag abgerufen).
Das gestrige SEC-Filing S-1 ist eine Registrierungserklärung und als solche eine weitere Vorbereitung dafür, dass Nikola TUMIM gemäß Vertrag auffordern kann, weitere Aktien von Nikola zu kaufen. Wenn die gestrige Registrierungserklärung von der SEC für wirksam erklärt wurde, kann Nikola die Kaufaufforderung an TUMIM stellen, damit sie den Kaufpreis erlösen kann.
Insgesamt kann Nikola wenn entsprechende von SEC für wirksam erklärte Registrierungserklärungen vorliegen, aus den Stammaktienkaufverträgen noch USD 527,1 Mio. (USD 600 Mio. abzüglich USD 72,9 Mio.) - gegen Abgabe von Stammaktien an TUMIM - abrufen. Bei einem entsprechenden Abruf hat Nikola dann weitere Mittel (eben diese USD 527,1 Mio. oder vorerst einmal Teile davon) zur Verfügung, z.B. für den Weiterbau des Werks in Coolidge, für Forschung und Entwicklung etc.