Ok, bisher hat niemand die Anfechtung zu den HV-Beschlüssen hier gepostet.
Dann holen wir das mal nach:
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gegen die in der ordentlichen Hauptversammlung der Mühl Product & Service AG i.L. vom 29. August 2018 gefassten Beschlüsse über die Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Tagesordnungspunkt 9), über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie vergleichbarer Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018/I (Tagesordnungspunkt 10), über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in vereinfachter Form durch Herabsetzung des anteiligen Betrags je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1,00 sowie durch Zusammenlegung von Aktien zur Deckung von Verlusten (Tagesordnungspunkt 11) sowie über die Neufassung der Satzung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 12) sind Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen bei dem Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen erhoben worden, die unter den Aktenzeichen 1 HK O 94/18 und 2 HK O 93/18 anhängig sind. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt, da das Gericht zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat.
Kranichfeld, im November 2018
Mühl Product & Service AG i.L.
Der Vorstand
Quelle:
www.unternehmensregister.de
i.L. ist übrigens die Abkürzung für "in Liquidation".