Beachtenswert ist Tagesordnungspunkt 11 (TOP11):
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in vereinfachter Form durch Herabsetzung des anteiligen Betrags je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1,00 sowie durch Zusammenlegung von Aktien zur Deckung von Verlusten sowie über eine entsprechende Satzungsänderung
Hier ein Auszug:
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 20.255.232,00, eingeteilt in 7.912.200 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie, wird um EUR 19.266.207,00 auf EUR 989.025,00, eingeteilt in 989.025 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie, herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass
(a)§
der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1,00 herabgesetzt wird (ohne dass hiermit eine Veränderung der Aktienzahl verbunden wäre), sowie
(b)§
dass die Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 8:1 zusammengelegt werden, d.h. es werden jeweils acht auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zusammengelegt.
Diese Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in vollständiger Höhe zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung von Verlusten.
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
Kranichfeld
Gesellschaftsbekanntmachungen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
20.07.2018
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