" so bleibt der aktuelle Streubesitzler ja >Prozentual im gleichen Verhältnis Mitgesellschafter"
Wenn es bei der Kapitalherabsetzung bliebe...
Nach der darauf folgenden KE dürften die alten Aktien praktisch wertlos sein aufgrund der Verwässerung. Bei einer Sacheinlage sowieso. Aber auch, wenn eine Bar-KE kommt, denn wer da seine Prozente erhalten wollte, müsste die zeichnen und cash einzahlen. Wer würde das hier tun?
Übrigens ist auch der Mantel gar nicht so billig, da es ganz erhebliche Verbindlichkeiten gibt, die abzulösen wären. Und auch bei einem Mantel will der Käufer diesen für sich und nicht für die alten Streubesitzler. Und das kann man auch so regeln.
Von daher ist jedwede Fantasie m.E. hier völlig ungerechtfertigt. Immerhin wird es jetzt wohl zeitnah Klarheit dazu geben...