"Damit stehen wir sicherlich kurz vor News!"
Was hat die Eintragung der Umbennung mit dem Geschäft zu tun? Darf man operative news vorher nicht veröffentlichen?
Wofür diese Meldung hingegen sorgen kann, sind rein spekulative Kursauschläge, die allein auf den neuen Namen und Geschäftszweck abstellen. Vor allem bei Marktteilnehmern, die nur auf sowas schauen und die wirtschaftlichen Verhältnisse komplett ausblenden.
Denn selbst wenn hier neues Geschäft in Aussicht stehen würde, müsste dafür erstmal Kapital besorgt werden. Der Gedanke, der Herr B. oder Andere bringen das ein, und erwarten keine Gegenleistung, sodass der Streubesitz davon profitiert, erscheint doch reichlich naiv.