alles schon praktisch ( leider ) gehabt...
Wenn eine Firma von der "Börse verschwindet", sprich delistet wird und man seine Aktien nicht mehr über einen Börsenplatz verkauft bekommt, dann kann man damit auch nicht seinen Verlusttopf füllen für eine Gegenrechnung mit Gewinnen.
Du musst diese Aktien dann über deine Bank "wertlos ausbuchen " lassen und erhält darüber einen Nachweis. Diesen Nachweis kannst du dann über die Steuererklärung ggf. mit realisierten Gewinnen verrechnen lassen. Es muss für das Finanzamt nachvollziehbar dargelegt werden, dass ein Verkauf nicht mehr möglich war für den Verlusttopf.
Wenn eine Firma von der "Börse verschwindet", sprich delistet wird und man seine Aktien nicht mehr über einen Börsenplatz verkauft bekommt, dann kann man damit auch nicht seinen Verlusttopf füllen für eine Gegenrechnung mit Gewinnen.
Du musst diese Aktien dann über deine Bank "wertlos ausbuchen " lassen und erhält darüber einen Nachweis. Diesen Nachweis kannst du dann über die Steuererklärung ggf. mit realisierten Gewinnen verrechnen lassen. Es muss für das Finanzamt nachvollziehbar dargelegt werden, dass ein Verkauf nicht mehr möglich war für den Verlusttopf.