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>>>Ob der Kauf von Wirecard-Aktien
durch die MB-Beteiligungsgesellschaft nun legal oder illegal war, ist zweitrangig. Für mich als Anleger ist nur wichtig, dass dieser Kauf stattgefunden hat, denn es ist ein Vertrauensbeweis erster Güte und besagt nichts anderes, das hier ein uneingeschränktes Testat der Wirtschaftsprüfer erwartet wird. Den einzigen, denen der Kauf Sorge bereiten sollte, sind die Leerverkäufer :-))<<<
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1. Illegale Aktienkäufe oder Verkäufe sind eine Straftat.
2.Käufe und Verkäufe von von Führungspersonal und große Pakete im Allgemeinen manipulieren immer den Markt. Außerhalb von Sperrfristen, und wenn diese öffentlich gemacht werden, ist das legale Marktmanipulation. Innerhalb von Sperrfristen und/oder wenn diese nicht öffentlich gemacht werden, dann ist das illegale Marktmanipulation.
3. Wenn jemand Informationen aus dem Unternehmen besitzt, welche der Öffentlichkeit nicht gleichermaßen zugänglich sind und aufgrund dessen Käufe oder Verkäufe tätigt, dann ist das Insiderhandel. Außerhalb von Sperrfristen ist das legaler Insiderhandel. Innerhalb dieser ist das illegaler Insiderhandel.
Im Falle des Zukaufs vom MB haben wird die Reaktion des Marktes auf den Kauf unmittelbar sehen können. Da der Kauf während der Sperrfrist erfolgte, ist der Nachweis der illegalen Marktmanipulation leicht zu führen.
Sollte nun das Testat von E&Y uneingeschränkt vergeben werden und/oder die Zahlen des 1. Quartals sehr gut sein, dann ist der Nachweis des illegalen Insiderhandels ebenfalls leicht zu erbringen, da der Kauf eben während der Sperrfrist erfolgte.
Das sind nun zwei Straftatbestände.
Ich weiß nicht, wie hoch Strafmaß in Deutschland für solche Vergehen ist, und ob MB dieses bewusst in Kauf genommen hat, oder ob er es einfach nicht gewusst hat oder die Sperrfrist einfach übersehen hat.
Ich weiß nur, dass in den USA solche Straftagen zu drakonischen Strafen führen würden.