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MAR - EU Marktmissbrauchsverordnu ng

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MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung Börsentrader2005
Börsentrader.:

MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung

 
17.03.16 19:29
#1
Endlich werden die Rechte indirekt für Kleinanleger gestärkt.

Ich freue mich schon darauf, wenn gewisse Unternehmen die Karten auf den Tisch legen müssen.

Ab dem 3. Juli 2016 ist es soweit!

MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Betroffen auch der deutsche Freiverkehr...

 
14.06.16 10:15
#2
Wie z.B. auch die Börsensegmente Entry Standard und m:access der Börse in München.

Hierzu ein paar Informationen:

http://www.ariva.de/forum/...oersensegment-Freiverkehr-ab-2016-529446
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Ab 3. Juli 2016...

 
14.06.16 10:18
#3
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0596

www.plattform-compliance.de/blog_Marktintegritaet/
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Offenlegung

 
14.06.16 10:25
#4
"Harmonisierte Standards für Anlageempfehlungen oder andere Informationen mit
Empfehlungen oder Vorschlägen für Anlagestrategien (im Folgenden
„Empfehlungen“) sind für die objektive, klare und exakte Darstellung dieser
Informationen und zur Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten
notwendig."

ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/...016-1403-DE-F1-1.PDF
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Indikatoren für manipulatives Handeln

 
14.06.16 10:38
#5
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0522

Man hat sich viel vorgenommen:

- Abusive Squeeze
- Inter-trading Venues Manipulation
- Cross-product Manipulation
- Wash Trades
- Painting the tape
- Improper Matched Orders
- Concealing Ownership
- Pump und Dump
- Trash und Cash
- Quote Stuffing
- Momentum Ignition
- Creation of a floor or a ceiling in the price pattern
- Marking the close
- Layering und Spoofing
- Excessive Bid-Offer Spreads
- Advancing the bid
- Smoking

Mal schauen, was die Praxis zukünftig hergibt... ;-)
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Insiderlisten

 
14.06.16 10:40
#6
www.plattform-compliance.de/...zur-fuehrung-von-insiderlisten/
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Gute Übersicht über die Missbrauchs-Objektiven

 
05.08.16 09:55
#7

https://www.flatex.de/fileadmin/dateien_flatex/...auchsrichtlinie.pdf

Z.B. Seite 38: Pump & Dump

Z.B. Seite 55: Verbreitung falscher Informationen

Trader sollten ihre Handelspraktiken hierauf anpassen, um nicht unnötig wegen des Verdachts eines Missbrauchs-Versuches in ungewollte administrative Verfahren verwickelt zu werden.

Nur meine Meinung.
Moderation
Zeitpunkt: 07.08.18 22:50
Aktion: -
Kommentar: Sonstiges - Auf Wunsch des Verfassers Nachreichung Link zum Beitrag: https://www.flatex.de/fileadmin/dateien_flatex/...auchsrichtlinie.pdf

Link: Nutzungsbedingungen  

MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Verbreitung falscher Tatsachen

 
08.08.16 09:34
#8
Informationsbezogene Marktmanipulation (s. #7).

- Verbreitung von Informationen (auch Gerüchte), die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebotes oder des Kurses eines Finanzinstrumentes geben

- Übermittlung falscher oder irreführender Angaben oder Bereitstellungen falscher oder irreführender Ausgangsdaten bezüglich eines Referenzwertes

- Erwerb von Finanzinstrumenten ausschließlich mit der Absicht, sie einem anderen zum Kauf zu empfehlen, damit die Kurse steigen und sie danach wieder zu verkaufen. (Scalping)

Pump & Dump
Einnahme einer Long-Position bei einem Finanzinstrument mit anschließenden weiteren Ankäufen und/oder Ausstreuung irreführender positiver Informationen über das Finanzinstrument in der Absicht, den Kurs des Finanzinstruments mittels Anlocken weiterer Käufer hochzutreiben. Hat der Kurs dann einen künstlich hohen Stand erreicht, wird die Long-Position abgestoßen, was gewöhnlich als „Pump and Dump“ bezeichnet wird. Zugleich Art. 12 Abs. 2 lit. d) MAR: Ausnutzung eines gelegentlichen oder regelmäßigen Zugangs zu den traditionellen oder elektronischen Medien durch Abgabe einer Stellungnahme zu einem
Finanzinstrument (oder indirekt zu dessen Emittenten), wobei zuvor Positionen bei
diesem Finanzinstrument eingegangen wurden und anschließend Nutzen aus den
Auswirkungen der Stellungnahme auf den Kurs dieses Finanzinstrumente gezogen wird, ohne dass der Öffentlichkeit gleichzeitig dieser Interessenkonflikt ordnungsgemäß und wirksam mitgeteilt wird.
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Achtung Trader

 
09.08.16 12:31
#9
www.godmode-trader.de/artikel/...auchsverordnung-kommt,4754789

Hört sich - zwischen den Zeilen - stark nach einer "Blacklist" oder "Sünder-Datenbank" an. Nur meine Meinung. ;-)
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Achtung Trader #2

 
05.09.16 15:20
#10
beste-geldanlage.blogspot.de/2016/06/...ie-tritt-in-kraft.html

Trader sollten auf bestimmte Dinge achten und ihr eigenes Verhalten überprüfen, heißt es dort.

Nicht erlaubt sei u.a. das Täuschen/Pushen...zum Beispiel in Foren oder über Newsportale etc. (Verbreitung von Informationen, die falsch oder irreführend sind)

MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Offenlegung / Darstellung v. Interessenskonflikten

 
08.09.16 13:30
#11
ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/...016-1403-DE-F1-1.PDF

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION
vom 9.3.2016
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates im Hinblick auf die technischen Regulierungsstandards für die technischen
Modalitäten für die objektive Darstellung von Anlageempfehlungen oder anderen
Informationen mit Empfehlungen oder Vorschlägen zu Anlagestrategien sowie für die
Offenlegung bestimmter Interessen oder Anzeichen für Interessenkonflikte
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Die MAR-Verdachtsanzeige

 
12.09.16 14:51
#12
Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch

www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/...blicationFile&v=2

MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
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Automatisierte Überwachung...

 
12.12.16 15:59
#13
"Die Software kann zum Beispiel Chat-Räume nach verdächtigen Konversationen durchsuchen, die während eines großen Trades abgesetzt werden."

www.fondsdiscount.de/magazin/news/...ersen-manipulation-2340/

Deutschland könnte im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung 2016 und den bereits dort anklingenden Tönen bald folgen. Manuell könnte das bereits der Fall sein.

Trader aufgepasst, kann man da nur sagen.
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Infos zu Insiderinformationen

 
12.05.17 21:41
#14
www.mmvo.de/Was-ist-neu/Insider-Informationen/

Mit besonderem Hinweis auf die objektivierte ex-ante-Betrachtung.

MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Trader und Marktmanipulation

 
30.06.17 21:25
#15

Was müssen Trader beachten

Was ist überhaupt eine Marktmanipulation?

Marktmanipulation ist eine (versuchte) Einwirkung auf den Kurs eines Finanzinstruments mit der Folge, dass dieser nicht den “wahren” Kurs wiedergibt, der sich ohne Manipulationsversuch ergeben hätte.
Es gibt handelsgestützte Marktmanipulationen (Eingabe von missbräuchlichen Orders) und informationsgestützte Marktmanipulationen (z.B. Verbreiten von falschen Gerüchten, “Pushen”).

Detaillierter:

Irreführende Signale hinsichtlich Angebot und Nachfrage bzw. Preis eines Finanzinstruments.
Künstliche Sicherung eines Kursniveaus in einem Finanzinstrument.
Beeinflussung eines Kurses unter Vorspielung falscher Tatsachen oder Verwendung anderer Maßnahmen.
Verbreitung von Informationen incl. Gerüchten, die zu falschen oder irreführenden Signalen in Bezug auf Angebot, Nachfrage und Preis führen (können).
Übermittlung falscher oder irreführender Informationen hinsichtlich eines Referenzwertes oder Vornahme von Handlungen, die den Referenzwert manipulieren .
...

http://www.ariva.de/forum/...brauchsverordnung-535794?page=0#jumppos9

MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Aktionärsschutz vor der Bundestagswahl

 
20.09.17 14:45
#16
www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/...tzmaterial/?newsID=1027741

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Parteien äußern sich vor Bundestagswahl zum Aktionärsschutz

Wie immer Beteuerungen und viel Weihrauch. Gut, dass Brüssel hier die Windrichtung bestimmt. Auch wenn es manchmal Zeit kostet.
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Im Zeitalter des Data Minings...

 
09.10.17 19:53
#17
..dürfte es für die Aufsicht inzwischen ein Leichtes sein, sämtliche handelsgestützten und informationsgestützten Manipulationen und auch deren Versuche zu lokalisieren.

Der gläserne Trader dürfte keine Vision mehr sein. NmM.
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

#17 Marktmanipulation über Social Media

 
19.10.17 15:30
#18
Wie realistisch mag es wohl sein, dass zum Zwecke der Aufdeckung von Manipulation(sversuchen), auch im Bereich der informationsgestützten Marktmanipulation, die Vorgaben der MMVO 2016 derart umgesetzt werden, dass die Börsenaufsicht Foren, Chats, Facebook, Twitter,  etc.über Data Mining nach Verdachtsmomenten, z.B. Falschinformationen und Kurspusherei (siehe Beitrag #15), analysiert ?

Über entsprechende Datenmengen aus diversen Erhebungen einen Parser laufen zu lassen, dürfte leicht sein.

Könnten so Zusammenhänge und Ähnlichkeiten in Handelsschemata und/oder in Medienveröffentlichungen aufgedeckt werden, die auf ein Pump&Dump, Scalping o.ä. Hinweise geben ?

Existieren vlt. bereits derart Analyseverfahren ?

Ein aktuelles und interessantes Thema, finde ich.
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Ariva bitte dringend Beiträge #9 und #10 lesen

 
01.02.18 21:20
#19
Sowie die Informationen unter den dort geposteten Links. Ich empfehle ein Rundschreiben an alle Ariva Mitarbeiter. Danke.
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung DanielMoradi
DanielMoradi:

Frage zu face-to-face Geschäfte

 
03.02.18 19:44
#20
Ich habe eine vielleicht etwas doofe Frage: Warum wird gesagt, dass bei face-to-face Geschäften das Insiderverbot nicht eingreifen soll, wenn beide Vertragsparteien die Insiderinformation kennen? Ich dachte mir halt, dass ja andere potenziellen Investoren diese Insiderinformation nicht kennen und daher keine Waffengleichheit besteht. Hab ich irgendetwas falsch verstanden? Wenn mir das jmd. erklären könnte, würde mich das sehr freuen :)
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

#20

 
06.02.18 20:24
#21
Nach der alten Marktmissbrauchsverordnung gab es hierzu differenzierte Betrachtungen, so mein Wissensstand. Ich rate dir, dich bei einem Fachanwalt oder über eine Onlineanfrage bzgl. dieser Thematik nach der neuen MMVO 2016 zu informieren.
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Verstoßmeldeverordnung - eine Info

 
06.02.18 20:26
#22
Verordnung zur Meldung von Verstößen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Marktmanipulations-Verstoßmeldeverordnung - BaFinVerstMeldV)

www.gesetze-im-internet.de/marverstmeldv/...0016BJNE000400000
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Marktaufsicht in Deutschland

 
12.07.18 09:42
#23
www.deutsche-boerse-cash-market.com/...ht/1213368?frag=1216000
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Die MMVO in der Praxis

 
12.07.18 10:10
#24
"Es gibt handelsgestützte Marktmanipulationen (Eingabe von missbräuchlichen Orders) und informationsgestützte Marktmanipulationen (z.B. Verbreiten von falschen Gerüchten, “Pushen”)."

Quelle:
https://www.ariva.de/forum/...auchsverordnung-535794?page=0#jumppos15

"Wichtig: Schon der Versuch ist strafbar (Versuchsstrafbarkeit). Als Trader sollte man unbedingt sein eigenes Verhalten überprüfen. Nicht erlaubt sind...Täuschen/Pushen beispielsweise in Foren oder über Newsportale etc. Informationen verbreiten, die falsch oder irreführend sind, um den Preis zu manipulieren..."

Quelle:
https://www.ariva.de/forum/...auchsverordnung-535794?page=0#jumppos10

Neben dem "Pushen" dürfte hierbei auch der gegenteilige Vorgang, das "Bashen" betroffen sein, nehme ich an.

Wie setzen z.B. die Börsenforen die Marktmissbrauchsverordnung 2016 im Ganzen und die hier aufgezeigten Hinweise im Speziellen um ?
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Im Börsenforum von Ariva.de...

 
12.07.18 11:27
#25
...findet man hierzu Hinweise unter den Forumsregeln:

"Bitte halten Sie sich beim Schreiben von Beiträgen an folgende Regeln:"

"Geltendes Recht beachten, insbesondere: Keine Beleidigungen, Achtung der Privatsphäre, keine Volksverhetzung, Achtung des Urheberrechts und keine Marktmanipulation."

Quelle:
https://www.ariva.de/articles/forum/forumregeln.m

Der Begrif "Marktmanipulation" ist hier mit einem Link unterlegt, der auf die folgende Internetseite führt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Marktmanipulation

"Als Marktmanipulation wird eine Reihe von Praktiken bezeichnet, durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf Märkten zu beeinflussen, um ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Diese Praktiken sind in vielen Ländern verboten. Aus ökonomischer Sicht führen Marktmanipulationen zu Ineffizienzen."

Dort auf Wikipedia folgt etwas weiter unten der Hinweis auf die MMVO 2016:

Seit 3. Juli 2016 gilt europaweit die Marktmissbrauchsverordnung.

Ariva-Nutzer sind also aufgefordert, dieses Gesetz und seine Regelungen einzuhalten.
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

#25 Leider geht Ariva...

 
12.07.18 11:55
#26
...in seinen Forumsregeln nicht konkreter auf das Thema Marktmanipulation ein. Die Ariva-Nutzer müssen sich daher selbst informieren, was im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung aus 2016 zulässig ist und was nicht.

Da stellen sich mir, der ich selbst auch Ariva-Nutzer bin, ein paar Fragen:

1. Ist die Ariva-Moderation informiert über die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung 2016 ? Immerhin ist dies Bestandteil der Forumsregeln.

2. Wird im Rahmen der täglichen Moderationsarbeit ein Verstoß gegen die Ariva Forumsregeln z.B. im Falle einer versuchten Marktmanipulation überhaupt erkannt ? Sind die fachlichen Voraussetzungen  gegeben ? Wo sind die Grenzen ?

3. Wie verhält sich Ariva als Forenbetreiber nach Kenntnisnahme von Verdachtsmomenten, die an Ariva gemeldet werden ?

4. Erfolgt eine angemessene Würdigung der Sach- und Rechtslage sowie eine entsprechende Moderation ?

Und wie gehen andere Foren damit um ?
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

#26

 
07.08.18 22:06
#27
Artikel 12 der Marktmissbrauchsverordnung 2016 spricht konkret die Medien wie Internet an. Ariva weist in seinen Forumsregeln auf die Marktmissbrauchsverordnung hin, also auch auf die folgenden Kriterien zur Erfüllung einer Marktmanipulation oder eines entsprechenden Versuchs.

12.1.c
"Verbreitung von Informationen über die Medien einschließlich des Internets oder auf anderem Wege, die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots oder des Kurses eines Finanzinstruments... oder der Nachfrage danach geben oder bei denen dies wahrscheinlich ist oder ein anormales oder künstliches Kursniveau eines oder mehrerer Finanzinstrumente...herbeiführen oder bei denen dies wahrscheinlich ist, einschließlich der Verbreitung von Gerüchten, wenn die Person, die diese Informationen verbreitet hat, wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend waren"

12.2.d
"Ausnutzung eines gelegentlichen oder regelmäßigen Zugangs zu den traditionellen oder elektronischen Medien durch Abgabe einer Stellungnahme zu einem Finanzinstrument...(oder indirekt zu dessen Emittenten), wobei zuvor Positionen bei diesem Finanzinstrument...eingegangen wurden und anschließend Nutzen aus den Auswirkungen der Stellungnahme auf den Kurs dieses Finanzinstruments...gezogen wird, ohne dass der Öffentlichkeit gleichzeitig dieser Interessenkonflikt ordnungsgemäß und wirksam mitgeteilt wird"

www.mmvo.de/MMVO-Text/Art-8-16/mobile/

Moderiert Ariva auch nach seinen Forumsregeln ? Oder eher nicht ?
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#28

MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Wahrheit und Gesetz sollte man nicht aussperren.

 
08.08.18 08:30
#29
Es geht um Verbesserungsprozesse. Das versteht vermutlich nicht jeder sofort.
MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy
tbhomy:

Trader sind ebenfalls betroffen...

 
08.08.18 08:34
#30
...wie die informativen Fachartikel hier im Thread deutlich zeigen. Sowohl profesionelle Trader wie aber auch jeder Hobbytrader.

Wer will schon Regeln und Gesetze ignorieren, wenn er an deutschen Börsenplätzen handelt ?
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#31

MAR - EU Marktmissbrauchsverordnung tbhomy

Artikel 23 MAR - Befugnisse der Behörden

 
#32

Die Kernaussagen bzgl. "Gläserner Martktteilnehmer":

(2) Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß dieser Verordnung müssen die zuständigen Behörden nach nationalem Recht zumindest über die folgenden Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse verfügen:

a) Zugang zu jedweden Unterlagen und Daten in jeder Form zu haben und Kopien von ihnen zu erhalten oder anzufertigen;

b) von jeder Person... sowie von deren Auftraggebern Auskünfte zu verlangen oder zu fordern
und erforderlichenfalls zum Erhalt von Informationen eine Person vorzuladen und zu befragen;

e) vorbehaltlich des Unterabsatzes 2 die Räumlichkeiten natürlicher und juristischer Personen zu betreten und Dokumente um Daten in jeder Form zu beschlagnahmen

g) bestehende Aufzeichnungen von Telefongesprächen oder elektronischen Mitteilungen oder Datenverkehrsaufzeichnungen im Besitz von Wertpapierfirmen, Kreditinstituten oder Finanzinstituten anzufordern;

h) bestehende Datenverkehrsaufzeichnungen im Besitz einer Telekommunikationsgesellschaft anzufordern,

i) das Einfrieren oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten oder beides zu beantragen;

j) den Handel mit den betreffenden Finanzinstrumenten auszusetzen;
-> Anm.: siehe hier §25 Börsengesetz und §73 Wertpapierhandelsgesetz

(3) Die Mitgliedstaaten stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die zuständigen Behörden alle zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse haben.



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