Das sind alles Spekulationen. Solange man nicht weiß, wie sich die Überschuldung zusammensetzt, kann man auch keine Aussage in die andere Richtung machen.
Neuer Markt ist nun 20 Jahre her. Seither hat sich das Insolvenzrecht auch verändert.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Überschuldung bei einer Gesellschaft mit übersichtlicher Kostenstruktur (kein operatives Geschäft), diese über die Bußgelder zustandegekommen ist.
Nun sind Buß- und Strafgelder nachrangige Forderungen, die in einer Insolvenz erst bedient werden, wenn die Insolvnezgläubiger voll befriedigt wurden.
Das ist ein Umstand, warum Behören Ihre Forderungen in solchen Fällen erst gar nicht anmelden. Das hat sich zumindest in den letzten Jahren immer wieder bei solchen Insolvnezfällen gezeigt.
Richtig. Meine Hoffnung als Aktionär (von einem Insolvenzplan rede ich nicht, wobei der gigantische Verlustvortrag immer noch da ist) ist, das die angeneldeten Forderungen kleiner sind als ein Massezufluss aus dem bekannten Verfahren gegen frühere Organe.
Neuer Markt ist nun 20 Jahre her. Seither hat sich das Insolvenzrecht auch verändert.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Überschuldung bei einer Gesellschaft mit übersichtlicher Kostenstruktur (kein operatives Geschäft), diese über die Bußgelder zustandegekommen ist.
Nun sind Buß- und Strafgelder nachrangige Forderungen, die in einer Insolvenz erst bedient werden, wenn die Insolvnezgläubiger voll befriedigt wurden.
Das ist ein Umstand, warum Behören Ihre Forderungen in solchen Fällen erst gar nicht anmelden. Das hat sich zumindest in den letzten Jahren immer wieder bei solchen Insolvnezfällen gezeigt.
Richtig. Meine Hoffnung als Aktionär (von einem Insolvenzplan rede ich nicht, wobei der gigantische Verlustvortrag immer noch da ist) ist, das die angeneldeten Forderungen kleiner sind als ein Massezufluss aus dem bekannten Verfahren gegen frühere Organe.