Habe bei Rolnd Pfaus nachgefragt. Läuft wie von mir erwartet alles nach gesetzlichen vorgaben:
Sehr geehrter Herr XXXX,
die KE wird vorbereitet, wenn keine Anfechtungen zur den Eintragungsanmeldungen vorliegen und hierzu muss zuerst die gesetzliche Frist abgewartet werden.
Wir sprechen mit der Gesellschaft sicherlich keine Zocker an, sondern Investoren, die an einer Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmung interessiert sind.
Sobald uns gem. § 21 WpHG Stimmrechtsmitteilungen vorliegen, werden wir diese nach Rücksprache mit der BaFin veröffentlichen. Vorher können wir hierzu einzelnen Aktionären nichts sagen, da es eine adhoc-pflichtige Information darstellt.
Die "Einbringung einer Gesellschaft" kann nur sinnvoll über eine KE mit Sacheinlage dargestellt werden und hierzu muss eine außerordentliche Hauptversammlung vorangeschaltet werden. Bis zu diesem Punkt, müssen sowieso die Sacheinlagenprüfung, Verträge usw. abgeschlossen sein.
Das Einschlagen dieses Wegs macht die Einhaltung gesetzlicher Formalien und Regularien notwendig und schützt letztlich den Aktionär, legt die Verträge, Bedingungen und Konditionen offen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Pfaus
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