Dürfte was spannendes zum Typ C konto + Umtausch sein.
ZENTRALBANK DER RUSSISCHEN FÖDERATION
(BANK VON RUSSLAND)
[REGNUMDATESTAMP]
Moskau Stadt
OFFIZIELLE BEWERTUNG
Über die Anwendung bestimmter Bestimmungen des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation
Bund vom 5. März 2022 Nr. 95 „Über das vorläufige Vollstreckungsverfahren
Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“, Dekret
des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. Juli 2022 Nr. 430
"Über die Rückführung durch Inländer - Teilnehmer an der Außenwirtschaft
Aktivitäten der Fremdwährung und der Währung der Russischen Föderation“ und
Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 8. August 2022 Nr. 529
„Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen
Bankkonto (Einlage), in Fremdwährung denominiert, und
Verbindlichkeiten aus Anleihen ausländischer Emittenten
Organisationen"
1. Geleitet von Absatz 13 des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation
vom 5. März 2022 Nr. 95 „Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen
vor bestimmten ausländischen Gläubigern" (im Folgenden - Dekret Nr. 95),
Absatz 7 des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. Juli 2022
Nr. 430 „Zur Heimschaffung durch Inländer – Teilnehmer an der Außenwirtschaft
Aktivitäten mit ausländischer Währung und der Währung der Russischen Föderation“ (im Folgenden als bezeichnet
Dekret Nr. 430) und Absatz 8 des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation datiert
8. August 2022 Nr. 529 „Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung der Verpflichtungen gem
auf Fremdwährung lautende Bankkonto-(Einlagen-)Vereinbarungen und
Verbindlichkeiten aus Anleihen ausländischer Organisationen"
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(im Folgenden als Dekret Nr. 529 bezeichnet) klärt die Bank von Russland die Anwendung bestimmter
die Bestimmungen von Dekret Nr. 95, Dekret Nr. 430 und Dekret Nr. 529.
1.1. Die Unterabsätze "a" und "b" von Absatz 6 des Dekrets Nr. 95 werden als zulässig anerkannt
Erfüllung der in Absatz 1 des Dekrets Nr. 95 genannten Verpflichtungen in Rubel
andere Personen als die in Absatz 1 genannten ausländischen Gläubiger
Dekret Nr. 95, ungeachtet des Bestehens einer entsprechenden Vereinbarung zwischen
Parteien von Verpflichtungen.
Also, wenn die Person kein Ausländer ist
des in Absatz 1 des Dekrets Nr. 95 genannten Gläubigers, und auch, wenn er nicht abgetreten wurde
Anspruchsrechte gemäß Absatz 8 des Dekrets Nr. 95, Vollstreckung
Verpflichtungen im Sinne von Absatz 1 des Dekrets Nr. 95, ist es zulässig, vor ihm als in
Russische Rubel (gemäß Absatz 6 des Dekrets Nr. 95) und in ausländischer Währung,
vereinbarungsgemäß, ohne Nutzung von Accounts des Typs „C“ und ohne
die Notwendigkeit, eine Erlaubnis gemäß Absatz 11 des Dekrets Nr. 95 einzuholen.
1.2. Gemäß Unterabsatz "a" von Absatz 3 des Dekrets Nr. 430
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit begebenen ausländischen Anleihen
von ausländischen Organisationen (im Folgenden als Eurobonds bezeichnet), ausgeführt werden von
Übertragung an Inhaber von Eurobonds russischer Anleihen, die möglicherweise
zugunsten der Inhaber von Eurobonds mit ihrer Zahlung platziert werden
Eurobonds (auch im Falle der Übertragung (Abtretung) aller
Eigentum und andere Rechte unter Eurobonds nach russischem Recht
Personen) und die Höhe und Zahlungsfrist des Einkommens, für die, sowie das Nominal
deren Wert und Laufzeit ähnlich sein müssen
qualifizierende Eurobonds.
Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer russischen juristischen Person
Eurobonds durch Übertragung an den Inhaber russischer Eurobonds
Schuldverschreibungen, deren Bezahlung durch Überweisung (Abtretung) erfolgt
den Inhaber von Eurobonds aller Eigentums- und sonstigen Rechte daran
Eurobonds an eine russische juristische Person, vorbehaltlich der Bestimmungen
Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 14. Juli 2022 Nr. 319-FZ „Über die Einführung
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Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation"
nur erlaubt, wenn der Inhaber von Eurobonds Rechnungslegungsrechte hat
die von ausländischen Organisationen durchgeführt wird, kann dies nicht
Übertragung an eine russische juristische Person als Folge
unfreundliche Aktionen fremder Staaten, international
Organisationen, ausländische Finanzorganisationen (Banken und andere
Finanzmarktorganisationen mit Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets
Russische Föderation), einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Einführung von restriktiven
Maßnahmen gegen die Russische Föderation, russische juristische Personen und
Bürger der Russischen Föderation.
1.3. Die Verordnung gemäß Absatz 4 des Dekrets Nr. 430,
sieht die Verpflichtung russischer juristischer Personen vor, die haben
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Eurobonds, Maßnahmen zu ergreifen,
zum Schutz der berechtigten Interessen der Eurobond-Inhaber dienen,
deren Rechte von russischen Verwahrstellen berücksichtigt werden, durch Übertragung
Fonds in der vom Verwaltungsrat festgelegten Weise
der Zentralbank der Russischen Föderation oder durch Überweisung
Schuldverschreibungen an solche Inhaber platziert, d.h. den Erhalt sicherstellen
solche Zahlungsinhaber gleichberechtigt mit Inhabern von Eurobonds, die Rechte
die von berechtigten ausländischen Organisationen berücksichtigt werden
in Übereinstimmung mit ihrem persönlichen Recht, Buchhaltung und Übertragung von Rechten durchzuführen
Wertpapiere.
In diesem Zusammenhang zum Zwecke der Umsetzung der Bestimmungen des Dekrets Nr. 430
Verpflichtungen einer russischen juristischen Person im Zusammenhang mit Eurobonds,
beschränkt sich nicht auf die Verpflichtung zur Rückzahlung von Geldern
direkt unter dem Darlehensvertrag