Naja, dass LuS der MAR unterliegt, hatte ich nicht bezweifelt und auch nie selbst nachgeprüft, weil sie selbst bei den Adhoc-Finanznachrichten immer oben in Rot als erstes schreiben:
"Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014"
www.ls-d.de/investor-relations/...ahre-2008-und-2009-erhalten
[Dagegen ergibt sich die Nichtveröffentlichung der HV-Ergebnisse aus § 130 Abs. 6 AktG, der wegen der Definition von "börsennotiert" in § 3 Abs 2 AktG NICHT greift, weil LuS nur im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wird und dies kein Markt ist, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird.]
Aber schauen wir trotzdem mal für die, die es weiter interessiert:
Die MAR ist eine europäische Verordnung die direkt und unmittelbar ohne Transformation in ein jeweils nationales Gesetz in allen EU-Ländern Anwendung findet.
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...14R0596&from=DE
Nach Art. 1 findet die MAR u.a. auf Finanzinstrumente in einem "geregelten Markt" Anwendung. Geregelter Markt ist wiederum in Richtlinie 2014/65 definiert in Art. 4 Nr. 21
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...ri=CELEX:32014L0065
"geregelter Markt ein von einem Marktbetreiber betriebenes und/oder verwaltetes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach seinen nichtdiskretionären Regeln in einer Weise zusammenführt oder das Zusammenführen fördert, die zu einem Vertrag in Bezug auf Finanzinstrumente führt, die gemäß den Regeln und/oder den Systemen des Marktes zum Handel zugelassen wurden, sowie eine Zulassung erhalten hat und ordnungsgemäß und gemäß Titel III dieser
Richtlinie funktioniert;"
Ohne das jetzt 100%ig zu wissen würde ich daher auch den Freiverkehr darunter subsumieren (= MAR-Anwendung durch LuS = Adhoc-Pflicht nach Art. 17 MAR) , weil - wenngleich freier - dennoch Finanzinstrumente/Aktien in einem System hin und her verkauft werden.
Mit den Pflichten/Nicht-Pflichten durch das Basic Board hat das m.E. nichts zu tun.
Die Pflichten aus dem Basic Board ergeben sich aus den AGBs zum Freiverkehr der Deutschen Börse:
deutsche-boerse.com/resource/blob/42002/...ehr-2019-12-09.pdf
Da LuS nur im Basic Board ist (und nicht auch in Scale) dürften die Pflichten sich (vermutlich nur) aus § 28 ergeben.
Wenn ich das richtig lese, ist z.B. der Unternehmenskalender (§ 21 Abs. 1 lit. d) eine Gefälligkeit von LuS uns Aktionären gegenüber, da dieses Erfordernis nach § 28 Satz 2 gar nicht für nur im Basic Board geführte Aktien besteht. Nach dem Wortlaut schuldet LuS auch keine Q1 und Q3 Meldungen, wobei diese wiederum Insiderinformationen nach MAR sein könnten (allerdings steht das nicht über den Q1/Q3-Finanznachrichten).
Daher sehe ich es auch so, dass wir von LuS erst am 23.02. wieder was lesen.
Das war jetzt kein Wissen von mir, sondern reine Recherche, ich wusste das vor ner Stunde auch noch nicht so genau, bin aber immer willens selbst nachzuforschen (oder die IR zu nerven). Wenn hier jemand bessere Kenntnis hat oder Fehler in meinen Überlegungen sieht, würde ich es begrüßen, das mit uns zu teilen.
Jedenfalls kann ich mir vorstellen, dass die schlechte Bewertung von LuS auch daran liegt, dass es Institutionellen möglicherweise nicht erlaubt ist, in Aktien zu investieren, die nur im Basic Board gelistet sind. Solange sich das nicht ändert, werden wir m.E. hier nie ein angemessen höheres KGV sehen. Ist mir persönlich bei Dividendenzahlungen aber schnurz.