ja das mit dem Michaal Kissig liest sich gut.
Ich habe an der einen oder anderen Stelle eine andere Ansicht. Insbesondere eine Bp ist für eine anschließende Fahndung kein Hinderungsgrund.
In die Cum/Ex Sache kam erst in 2016 richtig Bewegung rein. Also nach der Bp.
Bleibt abzuwarten, was der Zwischenbericht einer Steuerfahndung an LuS, ein Auskunftsersuchen an LuS, steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Personen von LuS (also Management).
Für mich klingt die Adhoc so, dass sehr wohl eine Aktion der Fahndung direkt gegen LuS und deren Verantwortliche stattfand. Und das ganze aber ohne viel Tamtam. Da man sicherlich digitale Daten abholt, kann man auch mit einem Beschluss vorbeikommen und einfach die Daten vom Server abziehen. Das geht auch relativ geräuschlos.
Es ist schließlich von "steuerstrafrechtlichen Ermittlungen ... gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag." Der Halbsatz ", in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens ist, " ist nur eingeschoben. D. h. die Ermittlungen beziehen sich gegen die Bank und die LuS muss die Beweise liefern (die Unterlagen zu den angerechneten Beträgen).
Dass man da ggf. einen Anspruch gegen den Vorstand hat ist klar. Siehe Warburg 176 Mio. kommen von der Bank, 14 Mio. vom Vorstand. Da wurde die Kohle geteilt. Hier geht es um 61 Mio. und vermutlich hat man einen Rückgriff gegen den Vorstand von ca. 25%.
#8352 bei einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gibt es schon einen oder mehrere Beschuldigte. "Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. So nennt man das Verfahren, mit dem die ermittelnde Behörde untersucht, ob gegen den Beschuldigten Anklage vor einem Gericht erhoben werden soll. Von anderen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren unterscheidet sich das Steuerstrafverfahren, soweit dem Beschuldigten steuerspezifische Straftaten (Steuerstraftaten) vorgeworfen werden." s. www.klugo.de/rechtsgebiete/...auf-eines-steuerstrafverfahrens
D. h. die Einleitung wurde definitiv schon durchgeführt und auch bekanntgegegen. Natürlich nur gegen die Leute, die damals die Steuererklärungen unterschrieben haben, mit denen die Anrechungen der Kapitalertragsteuer erfolgte (Vorstand).
Von Personen außerhalb von LuS kann ich in der Adhoc nichts lesen