Auch ich habe schon sehr viel erlebt... und kenne den Papiertiger BaFin.
Nur weil jemand ohne stichhaltige Vorwürfe Gerüchte streut, wird keine BaFin tätig. Die wissen sehr wohl um deren Wirkung. Entweder gibt es stichhaltige Vorwürfe oder wir sind wieder im Bereich der Verschwörungstheorie.
"Und eine Bafin Mitteilung nach 18 Uhr "
Woher wissen Sie dass? Ich habe die Information erstmals gegen 19:40 Uhr gelesen. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Homepage der K+S gegen 19:40 Uhr; danach haben sich selbstredend die Ticker überschlagen.
Stellt sich die Frage, warum K+S erst gegen 19:30 Uhr mit der Meldung an die Öffentlichkeit gegangen ist.
Sie unterstellen, dass die BaFin erst nach 18:00 Uhr K+S informiert hat. Woher wissen Sie das? Bitte um Belege!!
Aber helfen Sie uns und nennen Sie bitte wann und wo SIE die Mitteilung zunächst gelesen haben.
"Merkwürdig finde ich die Kombination aus BAFIN Mittielung und privatwirtschaftlichen Infos contra K+S zeitgleich!"
Was ist daran merkwürdig. Eine solche Meldung ist doch wohl nicht alltäglich, sollten das die überwiegend privatwirtschaftlich Medien zur Seite legen?!
Hinsichtlich Ihrer Ansicht zur bilanziellen Auswirkung und zum Verhalten von Banken und Institutionellen Anleger sollte wir getrost die Prüfungen abwarten.
Der Markt neigt aber dazu, bei Unsicherheiten zunächst vom schlimmsten Fall auszugehen, insoweit finde ich die Kursreaktion heuer nicht für übertrieben; da Sie ja auch schon viel erlebt haben, wissen Sie doch auch, dass das Kapital ein scheues Reh ist und derartige Unsicherheiten nicht abkann. Nur, dafür ist nicht die BaFin verantwortlich, sondern der Vorstand!
"WUrde bis dato jemand von Bafin verurteilt wegen Insidertrades - man hört nichts"
Was wollen Sie uns nun damit sagen, dass wir in Deutschland immer noch ein funktionierendes Rechtssystem haben, was nicht so schnell Unschuldige verurteilt, ein Rechtssystem was zuweilen sehr hohe Hürden der Beweisführung auferlegt? Das ist doch genau das Recht, was Sie jetzt für den Vorstand von K+S beanspruchen!
Wäre es Ihnen lieber die BaFin würde nicht prüfen. Und man achte auf die Wortwahl: Die BaFin lässt auf anlassbezogenes Verlangen p r ü f e n (!!!)