Wer Erfahrung mit dem Thema hat, weiß, dass ein Insolvenzantrag auch gerne einmal bis zu 3 Wochen dauern kann, z.B. bis alle Unterlagen für den Antrag zusammengestellt wurden.
Wer sich nicht auskennt in dieser Diskussion, bitte erst einlesen:
www.dasagwissen.de/...-und-oder-%C3%BCberschuldung.html?src=7
"Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen."
§ 15a Insolvenzordnung:
dejure.org/gesetze/InsO/15a.html
Zwischen Antrag und Eröffnung des Verfahrens können dann noch einmal bis zu mehreren Wochen vergehen.
Also bitte hier im Forum nicht die Pferde unnötig scheu machen...danke.
Meine Meinung und Erfahrung.