Sehr geehrter Kundendienst,
leider bieten Sie mir immer wieder neue Ansprechpartner aus der
sogenannten Total Quality Abteilung, die, wie ich in den Internetforen
feststellen durfte, auch nur Standardantworten auf meine Fragen und
Forderungen schicken.
Ich weiß nicht, ob die Diba in der Form weiterhin mein kompetenter Partner
für mein Wertpapier-Depot sein kann.
Nun zum Google-Split.
Sie hatten auf der „Ertragsgutschrift“ ja Spin off vermeldet. Haben nun
alle festgestellt, dass diese Einschätzung falsch ist.
Sicher hat die Firma Google (Don´t be evil) sich nicht intensiv um ihre
deutschen Aktionäre gekümmert und ihre Kapitalmaßnahme falsch deklariert.
Dafür können Sie nichts.
Unabhängig davon geht es aber um die richtige steuerliche Bewertung dieser
Kapitalmaßnahme in Deutschland und dafür sind auch nach Auskunft der WM
Datenservice letztlich Sie als Bank verantwortlich und kein anderer. Da
ist ihr Arbeitskreis halt zu einer Fehleinschätzung gekommen.
Die Kapitalmaßnahme von Google führte zu keiner Kapitalerhöhung.
Es wurde auch keine Dividende gezahlt, da auf meinem Girokonto bei ihnen
keine Zahlung einging wie sonst üblich.
Es sind auch keine Bonusaktienentstanden, da sich der Wert der A class ja
halbierte. Es gab damit auch keinen Ertrag oder Gewinn meinerseits.
Es wurde ein Aktien-Split durchgeführt, allerdings auch in eine neue ISIN.
Das mag neu sein, aber es bleibt ein Aktiensplit.
Siehe dazu:
"Werden Aktien von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten ohne
zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben und stammen sie nicht aus
einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Bonusaktien oder
Freianteile), sind gemäß § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG die Einkünfte aus
ihrem Bezug und die Anschaffungskosten mit 0 € anzusetzen, wenn die
Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist. Von dieser
Vermutung ist bei ausländischen Sachverhalten in der Regel auszugehen.
Dies gilt nicht, wenn dem Anleger nach ausländischem Recht (z. B.
Niederlande) ein Wahlrecht zwischen Dividende und
Freianteilen zusteht.” (Quelle: Bundesfinanzministerium vom 9.10.2012 –
Abgeltungsteuer)
Es gab KEINE KAPITALERHÖHUNG!!! Es gab kein Wahlrecht.
Zur Vorgehensweise: Sie senden mir ein Formular zu. Ich bestätige darin,
dass Sie in dem Vorgang keine Abgeltungssteuer einziehen, ich gebe ihnen
meine Steuernummer und Sie melden Vorgang an das Finanzamt.
Und Sie buchen die eingezogene Abgeltungsssteuer bis zum 15.05.14 zurück.
Ein anderes Vorgehen Ihrerseits ist von mir nicht akzeptiert und wird die
bereits beschriebenen Konsequenzen haben.