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das war das Wort zum Wochenende! Genial wie ich finde! :-)
Dann ein schönes We und nächste Woche auf ein Neues im Kampf den GIV Virus! :-)
Gruß
Taktueriker
... sollten sich andere zwielichtige Pennys mal als Vorbild nehmen. Was man mit diesem Unfug Schindluder treiben kann, wenn man genug Dumme findet, die einem abnehmen, dass man aus diversen Gründen ein Dreivierteljahr lang (!) keine News oder sonstige Informationen herausgeben darf.
Diese wurde am 14.2. offiziell eingeläutet und daran gehalten hat man sich nur wenn es um "unangenehme" Fragen der Aktionäre ging (vorallem bzgl. Geschäftszahlen). Wenn man seitens des Unternehmens der Meinung war, dass man was zu vermelden hatte (was dem Aktienkurs gut tut), dann hat man diese Meldungen stets (jeder angeblichen quiet period zum Trotz) frei herausposaunt (siehe Pressemeldungen ab 19.3.). Wenn man jetzt eine "übliche" Dauer einer quiet period unterstellt, dann ist diese mit dem Zeitraum 14.2. - 19.3. bereits abgegolten gewesen (was scheinbar nicht bis zur IR u. anderen durchgedrungen ist)...
Und dass man seitens Giv seit Februar 2012 die vorliegenden Großaufträge nicht vermeldet, das ist eine "Erfindung" seitens SD. Ich kann dazu keinerlei offizielle Aussage seitens Giv finden.
wie der in Rumänien ist zweifelsohne in die Kategoerie "Großauftrag" einzuordnen...greenvironment.de/service/presse/newsdetail/article/greenvironment-wird-eine-kwkk-anlage-im-sun-plaza/
Vermeldet am 19.3. (innerhalb der sogenannten "von außen manchmal schwer verständlichen" quiet period).
Artikel in der WIP Mai 2012:
Relevant ist alles was eine mögliche Marktmanipulation darstellt:
-"unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind..."
-"Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen" oder
-"sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments... einzuwirken."
Den § mal lesen: www.gesetze-im-internet.de/wphg/__20a.html
Und mal anwenden auf:
-Aussagen des Managements/Unternehmens
-Kaufempfehlungen (Forum, Chat, in Artikeln usw)
-Artikel, Meldungen, Berichte (Börsenbriefe, Pusherblättchen)
Emailadresse der Bafin: poststelle-ffm@bafin.de
im brittischen Handelsregister
Quelle: companieshouse.uk
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