Es ist wie es ist. Zweitlistings, deren Heimatbörse ein von der Deutschen Börse als regulierte Börse anerkannter Marktplatz ist (wie die CSE), sind von den Ihrerseits verlinkten Verordnung nicht betroffen. Rufen Sie zur Not mal bei dem Autor des von Ihnen bereitgestellten Artikels an, der dürfte Ihnen genau das bestätigen.
Insofern sind Teile Ihrer Aussagen sehr kritisch zu sehen und könnten den Verdacht der Marktmanipulation begründen.
Insofern sind Teile Ihrer Aussagen sehr kritisch zu sehen und könnten den Verdacht der Marktmanipulation begründen.