Neben Markus Frick ist es auch Helmut Pollinger, der mit seinen Empfehlungen ein breites Publikum erreicht. Vor allem in den Foren des Portals Wallstreet online werden die heißen Tipps der beiden Gurus intensiv, mitunter schlammschlachtartig diskutiert.
Das Finanzportal hat Marktmacht. Rohstoffunternehmen wie São Luis Mining, Blue Pearl Mining und Bravo Venture gehörten dort zuletzt zu den Top Ten der meistdiskutierten Aktien der letzten 24 Stunden. Der Österreicher verschickt seine Börsenbriefe gerne mit der Betreffzeile: "Pollinger behält immer recht."
Das stimmt natürlich nicht, doch die gesamte Börsenbriefszene kultiviert die Superlative und Übertreibungen mit Wonne - kaum jemandem stößt es schlecht auf. Der vorwitzige Pollinger aus Sankt Pölten war es auch, der die Aktie des Goldminenkonzerns De Beira empfohlen hatte. Dieses Papier verteuerte sich im vergangenen Jahr binnen drei Monaten um den Faktor zwölf - um danach wieder schnell auf das alte Niveau abzustürzen.
Verdacht auf Kursmanipulation
Der Fall erregte erstmals breitere Aufmerksamkeit. Selten war eine Aktie so schnell gestiegen und wieder gefallen. De Beiras Wert stieg zeitweise auf MDax-Niveau.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersucht den Fall bis heute wegen des Verdachts der Kursmanipulation: Wie ein bis dato völlig unbekanntes Unternehmen mit einem im Prospekt bilanzierten Barvermögen von gerade einmal 46.011 $ in der Spitze einen Börsenwert von 600 Mio. $ erzielen konnte, ist Teil der BaFin-Untersuchung
Gold, Silber, Uran, Diamanten - egal welcher Rohstoff, das Explorergeschäft findet große Aufmerksamkeit. Die meisten Firmen werden in Kanada oder den USA gegründet und dort an der Börse gelistet. Danach folgt alsbald die Notierung im Frankfurter Freiverkehr. Das Anlegerinteresse ist in der Regel riesig.
Tausende solcher Firmen sind in Deutschland notiert. Der Vorteil dieser Geschäftsmodelle: Die Rohstoffexploration ist per se ein unsicheres Geschäft. Nur die wenigsten Minen erfüllen, was sie zunächst versprechen. Mit diesen statistisch schlechten Chancen kann im Prinzip alles behauptet werden - wenn man sich durch Warnhinweise an die Investoren entsprechend absichert.
Es tummeln sich seriöse wie unseriöse Schürfer auf dem Markt, doch die Unterscheidung ist für Anleger schwierig. "Mittlerweile gibt es weltweit rund 500 Uran-Explorerfirmen, die börsennotiert sind - vor zwei Jahren waren es 20", sagt einer aus der Szene.
Diamantenbuden wie São Luis Mining und Central Kimberley Diamonds kursieren derzeit durch die einschlägigen Finanzforen. Erstere Aktie erlitt zuletzt einen Wertverlust von rund 70 Prozent, letztere stieg von 0,07 Cent auf 18 Cent und fiel dann auf 9 Cent.
PR löst Dominoeffekt aus
Nahezu alle Explorerfirmen weisen diese markanten Aktienkursverläufe auf. Das liegt daran, dass ihre Nachfrage extrem von der Vermarktung der Firma abhängt. Das Unternehmen braucht Publizität, um Kapital zu erhalten. Ein steigender Aktienkurs macht sich da gut. PR-Agenturen werden deshalb angeheuert, die die Aktie über Börsenbriefe vermarkten, gleichzeitig wird auf Rohstoffmessen das Interesse angeheizt.
Wenn es richtig gut läuft, empfehlen viele Börsenbriefe dieselbe Aktie, was zu enormer Nachfrage führt. "Es gibt Indizien, dass man sich in der Szene abspricht, welche Aktie nun gepuscht wird", sagt ein Insider. Die wahren Anlagehelden sind die Personen, die eine solche PR-Kampagne antizipieren - die vorab informiert werden.
Dann kann man den einsetzenden Dominoeffekt beobachten: Da die Aktien der Firma in wenigen Händen liegen, steigt der Kurs sofort, wenn die Nachfrage in diesem engen Markt anzieht.
Die alten Besitzer verkaufen ihre Stücke an die Anleger, die ihrerseits hoffen, nicht zu den letzten Interessenten zu gehören - ein klassisches Schneeballsystem. Sobald die Luft raus ist, geht der Kurs wieder abwärts - zumindest bei den Werten, die ohne Substanz am Markt sind.
Schwierige Beweislage
Juristisch sind Börsenbriefe schwer zu fassen: Die letzte höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu diesen Fällen stammt aus dem Jahre 1978. Demnach sind Börsenbriefe grundsätzlich nur dann haftbar, wenn ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Analyst und Leser besteht.
Im Einzelfall ist das schwer zu beweisen, zumal beim Vorwurf der Kursmanipulation dem Börsenbrief auch eine gewisse Marktmacht zufallen müsste. Außerdem versuchen sich Börsenbriefe in ihren Disclaimern rundherum abzusichern.
"Börsenbriefe dürfen aber keine unwahren Behauptungen in die Welt setzen, und sie müssen ihr Eigeninteresse offenlegen", sagt der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Hans Richter.
http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/...nenaktien/197605.html