wenn man die commerzbankanalystin braungroupie
weidel ----schlampe nennen darf
dann kenn ich auch ein grünengroupie
und den haben sie nicht nur auf die dt Automobilindustrie , sondern auch schon im märz 2020 auf wdi von washington aus ? angesetzt?
crosso den als justizminister und de masio als finanzminister
wenn buntland noch einen weiteren kommun sargnagel bräuchte dann wär der geeignet
5 - Herrn Christopher Bauer; - Herrn Oliver Bellenhaus; - dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Markus Braun; - der MB Beteiligungsgesellschaft mbh. Die Sonderprüferin soll dazu Stellung nehmen, ob die Geschäftsvorfälle, die in dieser geschäftlichen Kommunikation diskutiert werden, zu einer ordnungsgemäßen Bilanzierung nach IFRS führen Als Sonderprüferin wird bestellt: Frau Rosemarie Helwig, Wirtschaftsprüferin und Geschäftsführerin der Caperium Forensic Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz der Gesellschaft in Hamburg. Die Sonderprüferin kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen heranziehen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen, im Aktien- und Steuerrecht und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der WIRECARD AG. Der Sonderprüferin ist unmittelbarer und unbehinderter Zugang zu Personal und zu den ihren Auftrag betreffenden Unterlagen der Gesellschaft zu gewähren. 2.2 Bestellung eines besonderen Vertreters gem. 147 Abs. 2 AktG Als besonderer Vertreter wird bestellt: Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington D.C.), geschäftsansässig Kurfürstendamm 102, Berlin. Der besondere Vertreter ist berechtigt, zu seiner Unterstützung qualifizierte Berufsträger heranzuziehen, die zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der besondere Vertreter wird insbesondere dazu ermächtigt, namens der WIRECARD AG das Vertragsverhältnis mit der Sonderprüferin zu üblichen Konditionen auszuhandeln und rechtsverbindlich abzuschließen. Im Rahmen des Vertrages ist zugunsten der Sonderprüferin insbesondere eine angemessene Abschlagszahlung vorzusehen, insbesondere im Hinblick auf nach ihrem Ermessen erforderliche Reisen zu Tochtergesellschaften, Geschäftspartnern, Behörden oder Kunden, auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Wenn sich nach Einschätzung des besonderen Vertreters aus den Befunden der Sonderprüferin ein hinreichender Anlass ergibt, so ist er zur Prüfung etwaiger Ersatzansprüche und gegebenenfalls zu deren außerprozessualer und prozessualer Durchsetzung berechtigt. Darüberhinaus ist er zur Anspruchsabwehr, insbesondere im Falle von Widerklagen, berechtigt. Er ist ferner dazu berechtigt, Pflichtwidrigkeiten von Organmitgliedern rechtskräftig fest- 5