Ist es denn unbedingt erforderlich, dass ein Investor gleich 100% eines Unternehmens erwirbt ?
Könnte ja auch sein, dass man z.B. 55% Anteile hat, ein Übernahmeangebot macht, dieses aber abgelehnt wird und man hat trotzdem das "Sagen" in der Firma (mit den 55%) und kann Gewinnabführung einleiten ?
Die Bürokratie-Überwacher können doch lediglich eine Komplettübernahme verbieten, aber keinen ausreichenden Macht-Anteil, oder ? Oder täusche ich mich da ?
Könnte ja auch sein, dass man z.B. 55% Anteile hat, ein Übernahmeangebot macht, dieses aber abgelehnt wird und man hat trotzdem das "Sagen" in der Firma (mit den 55%) und kann Gewinnabführung einleiten ?
Die Bürokratie-Überwacher können doch lediglich eine Komplettübernahme verbieten, aber keinen ausreichenden Macht-Anteil, oder ? Oder täusche ich mich da ?