Zitat :
"Ist es nicht so, dass gerade nach Inbetriebnahme einer neuen Fabrik die Abschreibungen am Anfang sehr hoch sind? "
Seit wann werden die Kosten für eine Baumaßnahme durch (steuerliche?) "Abschreibungen" bezahlt ? "Abschreibungen" usw. können erst dann geltend gemacht werden, wenn überhaupt etwas Abschreibbares erwirtschaftet wird. Vorher wird nur ausgegeben (=bezahlt), ohne das ein Anspruch auf Senkung der Steuern besteht. Bei den Streetscootern läuft schon die erste Fabrik, so dass höchstens der dort erzielte Steuerbetrag maximal betroffen sein kann. Und auch nur dann, wenn der Steuerbescheid erteilt worden ist. Das aber ist weit weniger als die Kosten für die zweite Fabrik.
Man merkt, dass immer mehr Zahlenverdreher hier im Forum sind, die von Wirtschaft, Finanzen und Steuern keine Ahnung haben. Und man merkt, dass wieder versucht wird Bilanzen mit Steuerrecht zu vermischen.
Echte "Abschreibungen" gibt es im Steuerrecht nicht. Hier können nur Anrechnungen auf eine bestehende Steuerschuld geltend gemacht werden, die aber keine Abschreibungen sind. In einer Bilanz kann auch mit Abschreibungen rumgelogen werden, was das Zeug hält, aber die Steuerschuld wird dadurch um keinen einzigen Cent gesenkt. Aber vielleicht kann man damit Baufirmen bezahlen ? Ich habe das noch nicht probiert und auch keinem unserer Kunden dazu geraten. Aber vielleicht sollte ich das mal versuchen, kann ja sein, dass die Baufirmen das akzeptieren.
Ob am Anfang die Abschreibungen hoch oder niedrig sind, ist völlig egal, weil davon weder der Umsatz noch die Steuern noch die fälligen Rechnungen der Baufirmen betroffen sind. Und steuerliche Absetzbarkeit setzt Steuern voraus, von denen abgesetzt (=abgezogen) werden kann und das erst nach Feststellung der Höhe der Steuerschuld und zwar bis zur maximalen Steuerschuld.
(Aber wie wir ja wissen gibt es hier im Forum Bürsten und Besen, die anstelle einer Steuererklärung eine Bilanz dem Finanzamt abgeben.)
Guten Morgen
Der Chartlord
"Ist es nicht so, dass gerade nach Inbetriebnahme einer neuen Fabrik die Abschreibungen am Anfang sehr hoch sind? "
Seit wann werden die Kosten für eine Baumaßnahme durch (steuerliche?) "Abschreibungen" bezahlt ? "Abschreibungen" usw. können erst dann geltend gemacht werden, wenn überhaupt etwas Abschreibbares erwirtschaftet wird. Vorher wird nur ausgegeben (=bezahlt), ohne das ein Anspruch auf Senkung der Steuern besteht. Bei den Streetscootern läuft schon die erste Fabrik, so dass höchstens der dort erzielte Steuerbetrag maximal betroffen sein kann. Und auch nur dann, wenn der Steuerbescheid erteilt worden ist. Das aber ist weit weniger als die Kosten für die zweite Fabrik.
Man merkt, dass immer mehr Zahlenverdreher hier im Forum sind, die von Wirtschaft, Finanzen und Steuern keine Ahnung haben. Und man merkt, dass wieder versucht wird Bilanzen mit Steuerrecht zu vermischen.
Echte "Abschreibungen" gibt es im Steuerrecht nicht. Hier können nur Anrechnungen auf eine bestehende Steuerschuld geltend gemacht werden, die aber keine Abschreibungen sind. In einer Bilanz kann auch mit Abschreibungen rumgelogen werden, was das Zeug hält, aber die Steuerschuld wird dadurch um keinen einzigen Cent gesenkt. Aber vielleicht kann man damit Baufirmen bezahlen ? Ich habe das noch nicht probiert und auch keinem unserer Kunden dazu geraten. Aber vielleicht sollte ich das mal versuchen, kann ja sein, dass die Baufirmen das akzeptieren.
Ob am Anfang die Abschreibungen hoch oder niedrig sind, ist völlig egal, weil davon weder der Umsatz noch die Steuern noch die fälligen Rechnungen der Baufirmen betroffen sind. Und steuerliche Absetzbarkeit setzt Steuern voraus, von denen abgesetzt (=abgezogen) werden kann und das erst nach Feststellung der Höhe der Steuerschuld und zwar bis zur maximalen Steuerschuld.
(Aber wie wir ja wissen gibt es hier im Forum Bürsten und Besen, die anstelle einer Steuererklärung eine Bilanz dem Finanzamt abgeben.)
Guten Morgen
Der Chartlord