Hat jemand eine Einschätzung zu den aktuellen Vorwürfen?
"Das Kraftfahrt-Bundesamt beanstandet zwei Funktionen, die die Abgasnachbehandlung auf der Straße herunterregeln – im Kern derselbe Vorwurf wie einst bei VW. Daimler bestreitet das nicht, hat aber eine andere Rechtsauffassung. „Die Funktionen sind Teil eines komplexen Abgasreinigungssystems, das eine robuste Abgasreinigung bei unterschiedlichen Fahrbedingungen und über die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs sicherstellen soll“, schreibt Daimler in einer Mitteilung. „Für das Bestehen des maßgeblichen Test-Zyklus NEFZ sind die in Frage stehenden spezifischen Programmierungen nicht erforderlich.“
Sprich: Daimler hält den Motor für legal, weil es für den Normtest keinen Unterschied macht, ob die beiden Funktionen aktiv sind oder nicht. Sie sollen unter bestimmten Bedingungen die Langlebigkeit des Motors verbessern."
Quelle: www.wiwo.de/unternehmen/auto/...und-om651-ist/22632004-2.html
So wie ich das verstehe ist das mit VW nicht zu vergleichen.
Bei VW hat die Motorsteuerung die Testumgebung erkannt und sich angepasst.
Bei Daimler wird bei niedrigen Temperaturen weniger Harnstoff eingespritzt:
"Diesel-Motoren mit AdBlue-Abgasreinigung neigen zur sogenannten „Versottung“. Bei dem chemischen Prozess, bei dem die Stickoxide im Diesel-Abgas durch den im AdBlue enthaltenen Harnstoff abgebaut wird, entsteht ein Schleim aus Kohlenwasserstoff, Kondenswasser und Ruß. Dieser Schleim kann Leitungen oder Bauteile wie den Partikelfilter zusetzen. Der Schleim entsteht jedoch hauptsächlich bei niedrigeren Temperaturen.
Um die Versottung zu verhindern, haben die Autobauer das seit dem VW-Skandal bekannte „Thermofenster“ entwickelt. Bei kalten Temperaturen wird die Abgasreinigung mit dem Harnstoff heruntergefahren oder sogar ganz abgestellt. Der Normtest wird bei über 20 Grad absolviert, deshalb ist die Abgasreinigung bei niedrigeren Temperaturen nicht maßgeblich für das Bestehen des Tests. Der Umweg über den Motorschutz wird den Autobauern vom Gesetzgeber eingeräumt, ist aber umstritten: Es ist ein Weg, um unter bestimmten Umständen die Versottung zu vermeiden, darf aber nicht als pauschale Entschuldigung dienen, ab einer bestimmten Temperatur grundsätzlich die Abgasreinigung abzuregeln".