hilfe von merkel für clinton, und hilfe von gabriel für trump.
www.reuters.com/article/...-trump-germany-idUSMTZSAPEC36LTD4ZC
mich wundert, dass gabriel nicht cruz unterstützt, breites grins. ihre ansichten sind doch sehr ähnlich .....
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Nach meiner Meinung verhält es sich so:
(VW: Entstandene Schäden in den USA : D.h. die Schadensersatzforderungen
werden in den USA gestellt, ergo Klageort / Gerichtsstand ebenso USA !)
Im J.P.M./GS-Fall ist deren Sitz / Tatort / ggf. Anspruchsort USA, somit auch der zwingende Klageort / Gerichtsstand / Gerichtszuständigkeit ergo auch die USA. Das ist n.m.M. in allen US-Bundesstaaten so ! Der EuGH oder jedes andere europ. Gericht würde sich deshalb für eine solche Klage als nicht zuständig erklären und die Klage deshalb abweisen bzw. gar nicht erst annehmen !
Selbst im vertraglichen Rahmen von Geschäftsverbindungen deutscher Unternehmen mit US-Partnerfirmen ist die Frage des Gerichtsstandes ein sehr heikles Thema und für dt. Unternehmer sehr problematisch ! Oftmals wird vertraglich (vorsorglich) als fixer Gerichtsstand Deutschland vereinbart, aber selbst das bietet im konkreten Falle auch nur einen gewissen, sehr eingeschränkten Schutz vor einer Verlagerung des Gerichtsstandes in die USA mit bekannt immens hohen Kosten und sehr eingeschränkten Erfolgsaussichten und zwar t r o t z dieser festen, ausdrücklichen Vertragsvereinbarung ! Diese expliziten, geschäftlichen Vereinbarungen bzgl. Gerichtsstand werden in den Staaten auch nur dann anerkannt, wenn diese VON DEM EIGENTLICH ZUSTÄNDIGEN US-Gericht nicht als „unreasonable, unjust, unfair or unconscionable“ angesehen wird !
Ergo: US-Gerichte entscheiden je nach ihrer eigenen Auslegung der Formulierung der Gerichtsstandsvereinbarung, ob diese als "unreasonable, unjust, unfair or unconscionable" anzusehen bzw. einzuordnen ist oder wie`s der Zufall dann so will, eben doch !
Nicht selten erklärt sich das US-Gericht selbst für diesen Fall dann trotz dieser ausdrücklichen, vertraglich fixierten Gerichtsstandsvereinbarung als trotzdem für ausschließlich selbst zuständig ! Dagegen gibt es keinen wirksamen Schutz !
Wie bekannt schützt die US-Justiz, -ganz im Gegensatz zur BRD-, I H R E eigenen
Firmen bzw. Interessen. Hierbei weiß ich seehr gut wovon ich spreche ! Selbst
bilaterale, europ. Wirtschaftsabkommen werden von unserer Seite im Ernstfall dann nicht umgesetzt !
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