hier mal die "einfache" variante der Antwort zu Deiner Kunden/Konten-Anfrage - "einfache" Antwort heißt ohne Schmankerl wie die Einlagensicherung des deutschen Bankenverbands, also "nur" das, was die EU vorsieht (die Frage ob alle Länder der EU und wie hoch das auch wirklich halten können, was die EU verspricht, lasse ich ebenfalls mal außen vor).
Kunde a und b sind bis jeweils 100T "abgesichert", da die 100T-€-Absicherung der EU sich auf die gesamte Einlage des Kunden bei einer Bank bezieht. Die weiteren 100T € sind es nicht.
Das Aktiendepot von Kunde c ist außen vor bei der Absicherung, da die Bank die Papiere nur verwahrt und sie somit nicht als Einlage gelten.
das Schließfach von Kunde d ist ebenfalls außen vor, da auch hier die Bank nur verwahrt. Allerdings wäre hier die zusätzliche Frage in welcher Höhe die Verwahrung durch Versicherungen seitens der Bank abgesichert ist oder evtl. eine eigene Versicherung zusätzlich abgeschlossen werden sollte.
Ich hoffe, ich konnte helfen - alles nach bestem Wissen und Gewissen (aber ohne Gewähr - grins) - und wünsche einen schönen Tag.