Liegen französische Aktien im Depot eines Privatanlegers bei einer inländischen Bank, zieht diese meist wie bisher den Quellensteuersatz von 30 Prozent ein. Der Grund: Der Steuersatz von 12,8 Prozent gilt nur für Nichtfranzosen. Wertpapierlagerstellen wie Clearstream in Frankfurt am Main wissen aber nicht, in welchem Land der Anleger steuerpflichtig ist. Daher ziehen sie 30 Prozent ab. Davon werden seit 1. Juli 2018 jedoch nur noch 12,8 und nicht mehr 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent angerechnet. Anleger müssen also 17,2 Prozent statt wie früher nur 15 Prozent in Frankreich zurückholen.
Abhilfe aus diesem Dilemma kann derzeit nur ein Antrag auf Vorabermäßigung schaffen.
Dabei wird den französischen Behörden vor der Dividendenauszahlung bescheinigt, dass ein in Deutschland ansässiger Investor die Dividende erhält und die Aktien im Inland verwahrt werden. Doch diesen Weg bieten sehr viele deutsche Depotbanken gar nicht an. Frankreich-Liebhabern bleibt also nur das nachträgliche Erstattungsverfahren. Die Krux dabei: Die Erstattung lässt sich nicht ohne fremde Hilfe beantragen. Sie brauchen dafür ihre Depotbank und den Datendienstleister Clearstream. Die kassieren beide so kräftig ab, dass der Papierkram nur bei größeren Depotpositionen Sinn ergibt.
Doch der Reihe nach: Das Erstattungsformular gibt’s über das BZSt als online ausfüllbare Variante. Das Formular ist mehrsprachig und auch Steuermuffel können es selbst ausfüllen. Danach muss man das ausgedruckte Papier für eine Wohnsitzbestätigung zu seinem deutschen Finanzamt verfrachten. Dann wird’s komplex. Denn man kann das Formular nicht einfach nach Frankreich schicken und um Rückzahlung seines eigenen Geldes ersuchen. Erstattungsanträge bearbeitet die französische Steuerbehörde nur, wenn diese über die Depotbank eingereicht werden und die deutsche Lagerstelle (Clearstream) bestätigt, dass die Aktien in einem deutschen Depot verwahrt werden.
Und das ist richtig teuer. Die ING verlangt für jeden Antrag 50 Euro, die Targobank macht’s für 45,70 Euro (Preisverzeichnisse, Stand Oktober 2020). Die Volksbank Kassel-Göttingen nimmt pro Formular vergleichsweise bescheidene 15 Euro, bei der Comdirect fallen "pro Zahlungsvorgang" (d.h. für jede Dividendengutschrift) 23,20 Euro an - Fremdspesen kommen on top, wohlgemerkt nur für die Weiterleitung eines vom Kunden bereits selbst ausgefüllten Formulars.
Dazu kommen die Gebühren von Clearstream - die betragen 71,40 Euro pro Dividendengutschrift. Die ING ist wenigstens so fair und berechnet nach Erhalt eines Erstattungsantrags, ob nach Abzug der Gebühren überhaupt noch ein Euro Steuerrückzahlung für den Anleger herausspringt. Werden die Steueransprüche durch die Gebühren aufgefressen, schickt die Bank die Anträge mit einem freundlichen Anschreiben an den frustrierten Anleger zurück.
Fazit: Die optisch hohen Dividenden französischer Aktien sind eine Fata Morgana. Rechnen Sie selbst noch mal neu und preisen Sie die überzahlte französische Quellensteuer (17,2 Prozent) von vornherein als Kostenfaktor ein.
Ein ARP ist wesentlich besser für den Aktionär .
quelle : www.fundresearch.de/steuern