Klagen kann wie im Forum richtig gesagt jeder, nur Klagen, die vor eine Juri kommen müssen vom Gericht zugelassen werden. Das ist ein ganz anderer Zivilprozeß (ZP) als bei uns. Danach ist es ganz anders als bei uns die Berufung oder Revision im ZP. Da wird viel mehr auf die Beantwortung einer Rechtsfrage als auf die Auslegung und Anwendung einer Rechtsnorm abgezielt. In den Strafsachen der USA kennen wir das unter dem Begriff des "begründeten Zweifels". Im ZP der USA kommt es nicht auf den Zweifel an sondern auf die Beweislage, und da steht Behauptung gegen Behauptung. Eine Rechtsordnung wie bei uns unter dem Begriff der Tatsacheninstanz (= 1. Instanz) wird dort durch eine Juri zu einer länger, lauter, höher und frecher schreienden Partei, die nur ausreichend Tamtam machen muss, wenn kein echter Beweis vorhanden ist.
Und genau an diesen Punkt ist Monsanto angekommen. Man kann nämlich keinen Beweis über etwas führen, das nicht passiert ist. Wer Krebs bekommen hat, führt diesen einfach auf den Umgang mit Glyphosat zurück und hat damit bereits die Umkehr der Beweislast erreicht. Das geht in den USA bei uns nicht. Aber selbst das ist vorliegend nicht einmal ewrforderlich, weil hier die fehlende Warnung schon für eine Haftung ausreicht, selbst wenn die Erkrankung nicht darauf zurückgeführt werden kann. Und das reicht schon für eine Verurteilung zur Zahlung.
Die Analysten stellen sich da aber genau agnz quer, weil zumindest die Deutschen nicht den Unterschied in der Rechtsordnung bei dieser Prozeßart beachten. Rein rechtlich sind ja auch die 13 000 anderen Klagen nicht entschieden und werden bestritten, so dass rein rechtlich der Vorstand auch noch keine Verpflichtung zur Rücklage hat. Nur hat das amerikanische Rechtssystem auch eine andere Rechtsgrundlage, die in der ganz anderen Form der Zulassung (der Wirkstoffe) besteht. Und genau darin besteht die Gefahr, dass trotz bestehender Zulassung die Beweislast umgekehrt wird, und die "Gefahrlosigkeit" vom Herstseller beweisen werden muss. Aber dafür gibt es keine Gutachten. Die Folge wird sein, dass die Berufung (zumindest für mich und jetzt) als aussichtslos einzuschätzen ist.
Solange Analysten Geld mit ihren komischen Bewertungen verdienen, besteht immer die Hoffnung, Aussicht, Befürchtung oder Vertuschung, dass Bayer zumindest bislang nicht in die vollständige Beeinträchtigung der Klageverfahren fällt oder gefallen ist, weil eben bisher nur zwei oder drei Verfahren entschieden sind und die anderen nicht unter den Automatismus der Gleichbewertung fallen dürfen.
Daher steht es jedem natürlich frei die Bayeraktien zu behalten und es darauf ankommen zu lassen.
Der Chartlord
Und genau an diesen Punkt ist Monsanto angekommen. Man kann nämlich keinen Beweis über etwas führen, das nicht passiert ist. Wer Krebs bekommen hat, führt diesen einfach auf den Umgang mit Glyphosat zurück und hat damit bereits die Umkehr der Beweislast erreicht. Das geht in den USA bei uns nicht. Aber selbst das ist vorliegend nicht einmal ewrforderlich, weil hier die fehlende Warnung schon für eine Haftung ausreicht, selbst wenn die Erkrankung nicht darauf zurückgeführt werden kann. Und das reicht schon für eine Verurteilung zur Zahlung.
Die Analysten stellen sich da aber genau agnz quer, weil zumindest die Deutschen nicht den Unterschied in der Rechtsordnung bei dieser Prozeßart beachten. Rein rechtlich sind ja auch die 13 000 anderen Klagen nicht entschieden und werden bestritten, so dass rein rechtlich der Vorstand auch noch keine Verpflichtung zur Rücklage hat. Nur hat das amerikanische Rechtssystem auch eine andere Rechtsgrundlage, die in der ganz anderen Form der Zulassung (der Wirkstoffe) besteht. Und genau darin besteht die Gefahr, dass trotz bestehender Zulassung die Beweislast umgekehrt wird, und die "Gefahrlosigkeit" vom Herstseller beweisen werden muss. Aber dafür gibt es keine Gutachten. Die Folge wird sein, dass die Berufung (zumindest für mich und jetzt) als aussichtslos einzuschätzen ist.
Solange Analysten Geld mit ihren komischen Bewertungen verdienen, besteht immer die Hoffnung, Aussicht, Befürchtung oder Vertuschung, dass Bayer zumindest bislang nicht in die vollständige Beeinträchtigung der Klageverfahren fällt oder gefallen ist, weil eben bisher nur zwei oder drei Verfahren entschieden sind und die anderen nicht unter den Automatismus der Gleichbewertung fallen dürfen.
Daher steht es jedem natürlich frei die Bayeraktien zu behalten und es darauf ankommen zu lassen.
Der Chartlord