...wenn es auch angenommen wird. Wenn der Beklagte in die Berufung geht, hat es vorerst keine Auswirkungen im Cash Flow.
In den USA ist das Prinzip, dass zuerst gegen große Unternehmen (die sich das sogar leisten könnten) Unsummen eingeklagt werden --- weil der Rechtsanwalt dort nur auf Erfolgsbasis bezahlt wird und man den Anwalt der Gegenpartei auch nicht bezahlen muss. Bei uns wäre das undenkbar, weil alle Kosten (Rechtsanwalt, Gerichte) als Prozentsatz der Klagesumme berechnet werden und die müssen vom Verlierer bezahlt werden! Würde ich in Europa als Privater also Bayer auf 200 Mio. klagen und verlieren, wäre das mein sichere Privatkonkurs!
In der Regel sind das aber pure Fantasie-Zahlen, die dann später auf ein "angemessenes" Maß relativiert werden, oft in einem Vergleich. Da können aber auch noch ein paar Mio. rauskommen. So ist das System in den USA und sie sind stolz darauf. In Europa kommt man meist nur zu seinem Recht, wenn man genügend Geld besitzt. Die meisten verzichten daher darauf. So ist das bei uns!