Da ich nicht weiß ob die Links funktionieren, kopiere ich den Inhalt der Plenaranträge des Bundesrates mal komplett hier rein. Viel Text, lesen lohnt sich aber:
Bundesrat Drucksache 236/2/18
03.07.18
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates - Nachrüstung von Diesel-Kfz mit
wirksamen Stickoxidkatalysatoren
- Antrag der Länder Berlin und Brandenburg -
Punkt 12 der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
Der Bundesrat empfiehlt, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung
beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Die Entschließung ist durch folgenden Text zu ersetzen:
1. Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung initiierten Maßnahmen
des Nationalen Forums Diesel und des Programms „Saubere Luft 2017-
2020“. Diese tragen zu einer Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung bei
und haben eine weichenstellende Funktion im Hinblick auf die Gestaltung
einer mittel- und langfristigen urbanen Mobilität. Er befürchtet, dass die genannten
Maßnahmen in vielen Städten nicht ausreichend sind, um die
Grenzwerte bis 2020 einzuhalten. Um eine schnellere und nachhaltige Minderung
der Immissionsbelastung zu erreichen, bittet der Bundesrat, die vom
Bund bereit gestellten Mittel zu erhöhen und über einen Zeitraum von mehreren
Jahren zu verstetigen.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Stickstoffdioxidbelastung im Jahr 2017 in
66 Städten deutlich über dem bereits seit dem Jahr 2010 aus Gründen des
Gesundheitsschutzes einzuhaltenden Jahresmittelgrenzwert von 40
Mikrogramm pro Kubikmeter lag. Es ist erforderlich, dass im Hinblick auf
den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger weitere kurzfristig wirksame
Maßnahmen zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung umgesetzt
Drucksache 236/2/18 - 2 -
werden. Der Klagebeschluss der Kommission vom 17. Mai 2018 im Vertragsverletzungsverfahren
wegen Überschreitung der Stickstoffdioxidgrenzwerte
und Urteile nationaler Gerichte unterstreichen diese Position.
3. Der Bundesrat sieht in der technischen Nachrüstung ein wesentliches und
notwendiges Element zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung. Die
Kosten sind entlang des Verursacherprinzips zu tragen. Manipulierte Fahrzeuge
müssen in jedem Fall auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden.
4. Der Bundesrat stellt fest, dass in der Bundesregierung weiterhin unterschiedliche
Auffassungen zur Notwendigkeit von Hardwarenachrüstungen bestehen.
Er bittet die Bundesregierung, die rechtlichen, finanziellen und technischen
Fragen zügig zu klären und zu einer einheitlichen Bewertung zu kommen.
Bundesrat Drucksache 236/3/18
03.07.18
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Nachrüstung von Diesel-Kfz mit
wirksamen Stickoxidkatalysatoren
- Antrag der Länder Berlin und Brandenburg -
Punkt 12 der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
Der Bundesrat möge die Entschließung in folgender Fassung beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass die hardwareseitige Nachrüstung eines signifikanten
Anteils der Flotte von Diesel-Pkw und leichten Lkw insbesondere der
Euro-5-Emissionsnorm sowie die softwareseitige Nachbesserung insbesondere
von Fahrzeugen der Euro-6-Emissionsnorm technisch machbar sind und zur
Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte und damit zur Vermeidung von Fahrverboten
einen wesentlichen Beitrag leisten können. Ungeachtet der fortbestehenden
Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und des zu erwartenden Zeithorizonts
von Hardwarenachrüstungen sollten sowohl hardware- als auch softwareseitige
Nachrüstungen bzw. Verbesserungen rasch ermöglicht werden.
2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Möglichkeit einer
Hardware-Nachrüstung von in Deutschland zugelassenen Diesel-Pkw und lNfz
der Euro 5-Norm und niedriger zu eröffnen und dazu zeitnah die rechtlichen
Rahmenbedingungen für Serienlösungen zu schaffen.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, umgehend alles Notwendige
zu veranlassen, damit eine Nachbesserung der Abgasminderungssysteme
von Diesel-Pkw und lNfz ab Euro-Norm 5 durch Software-Updates möglichst
rasch umgesetzt werden kann. Die erforderlichen zulassungsrechtlichen
Voraussetzungen und die für eine zügige Zulassung von Nachrüstungslösungen
Drucksache 236/3/18 - 2 -
erforderlichen Kapazitäten beim Kraftfahrt-Bundesamt sind schnellstmöglich
zu realisieren.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Harnstoff-Katalysatoren
ist ein wichtiger Lösungsansatz für das Stickoxidproblem in Städten mit
Grenzwertüberschreitungen der Luftschadstoffe. Hardware-Nachrüstungen an
Euro 5-Dieselfahrzeugen sind nicht nur möglich, sondern auch hochwirksam.
Bis zu 70 Prozent (innerorts) beziehungsweise 90 Prozent (außerorts) weniger
Schadstoffausstoß lassen sich laut neuesten Messungen durch Nachrüstungen
an solchen Fahrzeugen erreichen.
Auch Software-Updates können einen wichtigen Beitrag zur Senkung der
Stickoxidemissionen leisten. Im Flottenmittel kann eine Reduktion von 30 Prozent
erreicht werden.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse einerseits und der zahlreichen Stickoxidgrenzwertüberschreitungen
andererseits sind Hardware-Nachrüstungen
und Software-Updates an Dieselfahrzeugen eine sinnvolle Maßnahme, um im
Fahrzeugbestand für eine Verbesserung zu sorgen.
Sitzung 06.07.18